Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone soll so erhöht werden
Die Stadt Dieburg hat an den Zufahrten zur Fußgängerzone versenkbare Straßenpoller installiert – alle vier Anlagen sind am 1. Oktober in Betrieb gegangen. Die Standorte befinden sich in der Zuckerstraße, Steinstraße, Schloßgasse und Rheingaustraße. Ziel ist es, das Verkehrsgeschehen in der Fußgängerzone nur noch auf berechtigte Personen zu begrenzen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Szenario, dass etwa Autofahrer ohne Ortskenntnis plötzlich abenteuerliche Wendemanöver auf dem Marktplatz vollziehen, soll damit endgültig der Vergangenheit angehören. Die Inbetriebnahme der Poller diese Woche verlief reibungslos, erste Rückmeldungen aus der Bevölkerung sind positiv: mehr Ruhe, weniger Verkehr – das ist spürbar in Dieburgs Fußgängerzone.
Die automatisch versenkbaren Poller werden werktags außerhalb der Lieferzeit sowie sonntags hochgefahren. Die Abstände zwischen sind so gewählt, dass die Poller zu Fuß oder mit dem Rad sicher passiert werden können. Das Ordnungsamt der Stadt beobachtet nun, inwiefern sich andere Verkehrsströme in der Innenstadt ergeben, wird die Ausweichstrecken im Auge behalten und dort verstärkt kontrollieren. An der Einfahrt zur Zuckerstraße wurde in Richtung Penny-Parkplatz eine Lieferzone eingerichtet, auf der Lieferanten ihre Fahrzeuge abstellen können.
Natürlich können alle Anwohner und Gewerbetreibenden auch nach der Inbetriebnahme der Poller ihre Wohnung bzw. Geschäftsräume mit dem Auto erreichen: Zufahrtsberechtigte aktivieren entweder über ihr Mobiltelefon den beweglichen Poller oder werden mit einem Handsender (Transponder) zum Absenken ausgestattet. Für diesen muss eine Kaution von 80 Euro hinterlegt werden. Die Möglichkeit zur Steuerung der Poller ist vorgesehen für alle Angehörigen eines Haushalts, die über eine Fahrerlaubnis verfügen sowie für Inhaberinnen oder Inhaber von Ladengeschäften, Gaststätten, Praxen oder sonstigen Betrieben.
Wird nur einmalig eine Zufahrt etwa für Handwerker etc. benötigt, vergibt die Stadt Dieburg eine begrenzt gültige PIN, die in das Tastenfeld des Bedienterminals eingegeben werden kann. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und auch die Müllabfuhr verfügen über eigene Berechtigungen zum Herunterfahren der Poller. Bei einem Stromausfall fahren alle automatischen Poller herunter, so dass die Erreichbarkeit der Fußgängerzone gewährleistet ist.
Die Innenstadt-Poller sind Teil des Förderprogramms „Zukunft Innenstadt“ und werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gefördert. Grundlage war eine Bürgerbeteiligung, bei der die Dieburgerinnen und Dieburger ihre Ideen für die Entwicklung der Innenstadt eingebracht haben. Eine von ihnen war die Verkehrsberuhigung des Areals rund um den Marktplatz und die Fußgängerzone über den bisherigen Umfang hinaus.
Für die Poller gelten folgende Regelungen
Lieferverkehr: Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.
Anwohner / Gewerbe: Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern.
Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.): Zufahrten können für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular „Antrag Zufahrt (temporär)“, telefonisch oder per Mail an.
Weitere Informationen rund um die Poller gibt es bei der Ordnungspolizei Dieburg telefonisch unter Telefon (06071) 2002-361, -362, -363 und -364 sowie per Mail an ordnungsamt@dieburg.de. Bitte beachten Sie, dass für die Zufahrt in die Fußgängerzone immer auch eine gesonderte Zufahrtsgenehmigung erteilt werden muss!
(text: PM Stadt Dieburg)
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