Bereit machen zum Reifen wechseln

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Seit dem 1. Oktober ist das Alpine-Symbol auf wintertauglichen Reifen verpflichtend. (Foto: ADAC e.V.)

Der ADAC klärt auf, wann Winterreifen notwendig sind

Die richtige Bereifung ist das A und O bei winterlichen Straßenbedingungen. Bereits im Herbst kann es durch Laub und morgendlichen Bodenfrost ziemlich rutschig werden. Autofahrer sollten daher rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Die richtige Reifenwahl ist dabei entscheidend. Der ADAC Hessen-Thüringen erklärt, worauf Autofahrer bei ihren Winterreifen achten sollten.

Winterreifenpflicht von „O bis O“?

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht mit zeitlichen Vorgaben für das Fahren mit Winterreifen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen jedoch immer dann Winterreifen aufgezogen sein, wenn die Straßenverhältnisse dies verlangen. Die sogenannte situative Winterreifenpflicht (§ 2 (3a) StVO) gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
„Die gerne genutzte Faustformel ‘Winterreifen von Oktober bis Ostern (O bis O)‘ ist nur als allgemeiner Hinweis zu verstehen. Rechtlich hat dieser jedoch keine Relevanz“, erklärt Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Sinken die Temperaturen bereits früher im Jahr auf winterliche Grade müssen die Reifen frühzeitig gewechselt werden, sonst drohen Bußgelder. Von der Winterreifenpflicht ausgenommen, sind Motorräder sowie Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

Vorgaben für Winterreifen

Seit 2018 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) vorweisen. Eine seitdem laufende Übergangszeit für Winterreifen mit M+S-Symbol (Matsch und Schnee) endete zum 1. Oktober. Danach erfüllen M+S-Reifen nicht mehr die notwendigen Voraussetzungen für die Winterreifenpflicht in Deutschland. Erlaubt sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol oder Reifen, die sowohl das M+S-Symbol als auch das Alpine-Zeichen aufweisen. Die neue Regelung gilt auch für Ganzjahresreifen.
Grund für die Anpassung der Winterreifen-Regelung ist die notwendige Sicherheit der Reifen auf glatten und mit Schnee bedeckten Straßen. Reifen mit dem Alpine-Symbol werden in einem genormten Bremstest auf Schnee auf ihre Wintertauglichkeit geprüft. Die M+S-Kennzeichnung auf älteren Reifen bedarf hingegen keiner speziellen Prüfung, da sie nicht rechtlich geschützt ist.

Neben den technischen Vorgaben für Winterreifen sollten auch Alter und Profiltiefe der Reifen regelmäßig überprüft werden. Piero Scazzi empfiehlt: „Die Reifen sollten eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen, auch wenn gesetzlich nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind. Mehr Profil bedeutet mehr Fahrsicherheit. Unabhängig vom Profil sollten Winterreifen spätestens nach acht Jahren erneuert werden.“

ADAC Tipp: Die Profiltiefe lässt sich ganz einfach mit dem silbernen Rand einer Zwei-Euro-Münze nachmessen. Dieser ist genau 4 Millimeter breit. Ist er beim Einstecken in den Reifen nicht mehr sichtbar, ist die Profiltiefe noch ausreichend.

Diese Bußgelder drohen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, zum Beispiel aufgrund liegengebliebener Fahrzeuge auf glattem Grund, steigt das Bußgeld auf 80 Euro an. Steht ein Unfall im Zusammenhang mit der fehlenden Winterbereifung, erhöht sich die Strafe auf 120 Euro. Zudem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden.

Rutschpartie vermeiden

Während der Fahrt auf glatten Straßen gilt: Vorsichtig Fahren, Abstand halten und Geschwindigkeit reduzieren, so kann die Unfallgefahr reduziert werden. Sanftes Bremsen, ein behutsamer Umgang mit dem Gaspedal und der Verzicht auf einen abrupten Spurwechsel verhindern ein Ausbrechen und Rutschen des Wagens. Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Schnee) kann ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.
Wer auf der Straße auf Räum- und Streufahrzeuge trifft, sollte davon absehen, diese zu überholen. Vor diesen Fahrzeugen ist die Fahrbahn häufig glatt. Das Überholen ist daher riskant und führt nicht zum erhofften Zeitvorsprung. Wenn möglich sollten Autofahrten bei Schnee und Glätte lieber verschoben werden.

(Text: PM ADAC Hessen-Thüringen e.V.)