RP Darmstadt beaufsichtigt hessenweit Heimarbeit

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(Symbolfoto: jackmac34 auf Pixabay)

Arbeitgeber müssen diese der Landesbehörde melden

In Hessen gibt es nach wie vor Arbeitgeber, die Heimarbeiter nicht korrekt anmelden – ihnen drohen Bußgelder und hohe Nachzahlungen. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt entdeckt landesweit im Schnitt drei Arbeitgeber im Jahr, die Heimarbeit an Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ausgegeben haben, ohne diese ordnungsgemäß zu melden. In diesem Jahr hat das RP bereits Nachzahlungen in einer Gesamthöhe von rund 110.000 Euro erwirkt.

Wenn ein Arbeitgeber Heimarbeit einsetzen will, sollte er sich vor Ausgabe der Heimarbeit beim RP Darmstadt informieren, welche Regeln hierfür gelten. So ist ein Arbeitgeber generell verpflichtet Heimarbeiter als arbeitnehmerähnliche Personen bei den dafür zuständigen Stellen anzumelden. Dies sind aber nicht nur die Sozialversicherungsträger, sondern auch das RP.

Die Entlohnung der Heimarbeit richtet sich nach Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrags haben. Grundsätzlich haben die in Heimarbeit Beschäftigten Anspruch auf die Zahlung eines branchenabhängigen Mindeststundenentgelts und eines Heimarbeitszuschlages. Zusätzlich ist bezahlter Urlaub zu gewähren und Lohnfortzahlung an Feiertagen zu leisten.

Wer Heimarbeit ausgibt, ohne diese anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro belegt werden. Zusätzlich können Nachzahlungen für Löhne und gesetzlichen Zuschläge fällig werden, die sich bei einer hohen Anzahl von Heimarbeitenden schnell summieren.

Hintergrund: Heimarbeit vs. Home Office

Heimarbeit hat nichts mit dem heute weit verbreiteten Arbeiten im Home Office zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um Tätigkeiten nach dem Heimarbeitsgesetz, die Personen in der eigenen Wohnung oder in einer selbstgewählten Betriebsstätte im Auftrag von Firmen oder Dritten als arbeitnehmerähnliche Personen verrichten.

Vor allem in strukturschwachen Regionen wird die Heimarbeit noch genutzt, vor allem für das Konfektionieren von Schmuck, das Abfüllen und Sortieren von Teilen, aber auch Schreibarbeiten, Sichtkontrollen, Lötarbeiten, Klebe- und Näharbeiten sowie Montage-Tätigkeiten.

Das RP Darmstadt hält auf seiner Website weitere Informationen und auch einen Vordruck für eine Heimarbeitsliste bereit. Bei Fragen können sich Arbeitgeber an die Arbeitsschutz-Abteilung des RP Darmstadt wenden (arbeitsschutz@rpda.hessen.de) oder Telefon (069) 27145941.

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/heimarbeit

(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)