Regierungspräsident Prof. Hilligardt: „Bisheriger Höchstwert aus dem Jahr 2016 schon im September übertroffen“
In den zurückliegenden fast neun Monaten hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit seiner „Projektgruppe Windenergie“ Genehmigungen für neue Windenergieanlagen (WEA) mit einer Nennleistung von insgesamt 155,6 Megawatt (MW) erteilt. Mit der Genehmigung für den Windpark Pfaffenhausen in Jossgrund (drei WEA) wurde das bisherige Rekordjahr 2016, in dem insgesamt 135,95 MW genehmigt wurden, bereits Mitte September übertroffen.
Mit dem nun erreichten Genehmigungsrekord ist in diesem Jahr noch nicht Schluss. „Aktuell befinden sich noch zahlreiche weitere Vorhaben in laufenden Verfahren“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt. „Bis Jahresende ist deshalb mit weiteren Genehmigungen zu rechnen, die die Jahresbilanz weiter erhöhen werden. Auch für 2025 ist angesichts bereits angekündigter Vorhaben von Seiten der Projektierer mit deutlich mehr Genehmigungen zu rechnen.“
Und auch die Kürze der Verfahren kann sich sehen lassen
Vom Zeitpunkt der Antragseinreichung bis zur Genehmigung im Jahr 2024 vergingen trotz umfangreicher Behördenbeteiligung durchschnittlich weniger als zwölf Monate. Im bundesweiten Vergleich hierzu lag die Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) laut einer Statistik der Fachagentur Windenergie im Mittel zuletzt bei 26 Monaten.
Diese Statistik der Fachagentur Windenergie (FA Wind) weist für Hessen derzeit eine mittlere Verfahrensdauer von 36,7 Monaten aus. Die Diskrepanz zwischen den Zahlen basiert auf einer eingeschränkten Datenbasis der FA Wind, die ausschließlich „förmliche Genehmigungsverfahren (mit UVP-Pflicht)“ zugrunde legt. Da in Hessen – anders als in den meisten anderen Bundesländern – bereits umfangreiche Vorrangflächen ausgewiesen wurden, greift hier die infolge des Ukraine-Kriegs erlassene EU-Notfall-Verordnung (EU) 2022/2577. Diese sieht für Vorhaben in entsprechenden Vorranggebieten den Entfall einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Ein Großteil der Windenergie-Genehmigungsverfahren findet im Regierungsbezirk Darmstadt deshalb aktuell ohne UVP als „vereinfachte Verfahren“ statt. Deren kurze Laufzeit geht nicht entlastend in die Statistik der FA Wind ein.
Hintergrund: Genehmigung von Windkraftanlagen
Wer eine Anlage zur Nutzung der Windenergie (Windkraftanlage) mit mehr als 50 Metern Höhe errichten will, braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die entsprechenden Anträge müssen in Hessen an das jeweilige Regierungspräsidium gerichtet werden – in Südhessen ans RP Darmstadt (Projektgruppe Windenergieanlagen). Im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligt die Projektgruppe bis zu 30 Fachbehörden, die das Vorhaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeit prüfen, bevor sie genehmigt oder abgelehnt werden.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/erneuerbare-energien/windkraft
Zur Übersicht der Windenergieanlagen in Hessen: https://windrosen.hessen.de.
(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)
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