Evaluationsbericht bestätigt Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes

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Kommunales Job-Center nutzt Chancen der Förderungen und benennt Probleme

Kürzlich hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Ergebnisse des Evaluationsberichts zum Teilhabechancengesetz veröffentlicht. Diese bestätigen die Wirksamkeit der besonderen Fördermöglichkeiten nach den Paragraphen 16e und 16i Sozialgesetzbuch (SGB) II für sehr arbeitsmarktferne Personen im SGB II-Leistungsbezug. Auch das Kommunale Job-Center Odenwaldkreis nutzt das Angebot seit der Einführung am 1. Januar 2019 und sieht darin für seine Kundschaft vielversprechende Chancen auf einen langfristigen (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben. Gerne würde man den Einsatz der Fördermöglichkeiten intensivieren. Allerdings stehen dem Erfolg des Förderinstruments der mehrjährige Ansatz sowie die verhältnismäßig hohen Kosten entgegen.

Cornelia Wind, die im KJC in Erbach die Koordination der Förderungen nach Paragraph 16e und Paragraph 16i SGB II leitet, ist von der Idee dieser wichtigen Instrumente überzeugt. In ihrem Team ist eigens eine Stelle für ein ganzheitliches Coaching eingerichtet worden, um die für die Förderung infrage kommenden Kundinnen und Kunden sowie deren Arbeitgebenden unmittelbar vor und auch nach Aufnahme der Beschäftigung zu beraten und zu begleiten. Bisher konnten 25 Personen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt über das Förderinstrument nach Paragraph 16i SGB II ermöglicht werden. In weiteren 36 Fällen erfolgte eine Förderung zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraph 16e SGB II.

 „Förderungen nach Paragraph 16i SGB II werden besonders für sehr arbeitsmarktferne Personen im SGB II-Bezug eingesetzt und laufen über fünf Jahre. Eingliederungshilfen nach Paragraph 16e SGB II kommen vor allem bei langzeitarbeitslosen Menschen zum Einsatz. Die Förderdauer beträgt dort maximal zwei Jahre. In beiden Fällen ist das beschäftigungsbegleitende, ganzheitliche Coaching eine wertvolle Unterstützung, um die Persönlichkeit der Kundinnen und Kunden zu festigen und Rahmenbedingungen zu optimieren. So konnte vielfach eine Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse erzielt werden. Mit Walter Ruhmann haben wir hierfür einen erfahrenen Kollegen, der dieses Sondersachgebiet sehr erfolgreich betreut“, erklärt die Teamleiterin 50plus, Cornelia Wind.

So gingen aus der Arbeit mit der Kundschaft des KJC, die nach Paragraph 16e SGB II gefördert wurden, bisher 14 Übernahmen in nicht geförderte Beschäftigungsverhältnisse hervor. Bei den sehr arbeitsmarktfernen Personen wurde bereits in drei Fällen eine Übernahme in reguläre Arbeitsverhältnisse ermöglicht.

Allerdings sind auch vorzeitige Beendigungen der Beschäftigungen vor Ablauf des maximalen Förderzeitraums keine Seltenheit. Die Gründe für ein vorzeitiges Ende gehen von gesundheitlichen Problemen über die Befristung von Verträgen bis hin zu einem Abbruch wegen im Verlauf festgestellter mangelnder Eignung der Arbeitnehmenden.

Ein weiteres Problem sind die hohen Kosten, die dem Kommunalen Job-Center beim Einsatz der Förderinstrumente entstehen. So werden nach Paragraph 16i SGB II die Lohnkosten in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent, im dritten Jahr zu 90 Prozent, im vierten Jahr zu 80 Prozent und im letzten Förderjahr noch zu 70 Prozent vom KJC übernommen. Ein zusätzliches Budget, aus dem das Job-Center schöpfen könnte, gibt es hierfür allerdings nicht. Deshalb muss, nach anfänglich intensiver Bewerbung und Umsetzung dieser Förderung, inzwischen sehr restriktiv mit diesem Instrument umgegangen werden.

„Der Gesetzgeber hat die ursprüngliche Befristung auf fünf Jahre für die Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz aufgehoben und zum 1. Januar 2024 ins Regelgeschäft übernommen. Prinzipiell ist dies eine gute Sache. Allerdings wäre es dringend wünschenswert, den Job-Centern zur weiterhin erfolgreichen Umsetzung ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen – idealerweise in einem gesonderten Budget. Denn aufgrund der langen Förderdauer gehen die Job-Center im Fall einer Bewilligung ganz erhebliche finanzielle Verpflichtungen für Folgejahre ein, ohne absehen zu können, wie sich die Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickeln wird“, so Sandra Schnellbacher, Leiterin der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung beim Odenwaldkreis.