Das ASP-Virus ist bei einem weiteren Wildschwein im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden. Eine Försterin hatte den Kadaver am Dienstag (30.) in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt aufgefunden. Eine entnommene Probe wurde zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen als positiv zurückgemeldet. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.
Neue Sperrzonen I und II werden ausgewiesen
Aufgrund der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird es erforderlich, neue Sperrzonen I und II auszuweisen. Der genaue Verlauf wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem wird der Landkreis kurzfristig auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist die Rechtsgrundlage, die auch die gültigen Restriktionen bezüglich der Öffentlichkeit, der Jägerschaft und der Landwirtschaft regelt.
Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln
Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten weiterhin mit Hochdruck, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden bereits über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden über 345 Wildschweinkadaver aufgefunden. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.
Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.
Erster ASP-positiver Wildschwein-Fund im LaDaDi
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde das erste mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) positiv getestete Wildschwein in Pfungstadt – Eschollbrücken gefunden. Um eine sichere und hygienische Entsorgung zu gewährleisten wurde das gefundene Tier bereits zur Kadaversammelstelle gebracht. Ob die bisherigen Sperrzonen ausgeweitet werden, wird im Moment durch die Kreisverwaltung geprüft. Die positive Probe des Wildschweins, welche zur Überprüfung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geschickt wurde, wartet derzeit noch auf die endgültige Bestätigung durch das FLI.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg arbeitet seit dem ersten positiven Fund im Kreis Groß-Gerau eng mit den übergeordneten Behörden zusammen. Ziel ist es die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine betrifft, für den Menschen und andere Tierarten jedoch ungefährlich ist. Trotzdem stellt sie eine erhebliche Bedrohung für die Schweinehaltung und die Landwirtschaft dar.
Der Landkreis hat bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Situation unter Kontrolle zu halten, neben der Einrichtung verschiedener Sperrzonen wurden flächendeckende Drohnenflüge, Wildschweinbarrieren und Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Landkreis Darmstadt-Dieburg benennt infizierte Zone in Sperrzone 2 um
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat seine Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert und dabei die bisher als infizierte Zone bekannte Region in “Sperrzone II” umbenannt. Diese Anpassung der Zonen erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Kommission.
Die Sperrzone II unterliegt nun spezifischen Vorschriften, die auf EU-Verordnungen basieren und die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest eindämmen sollen. Die Umbenennung soll zur Klarheit und Einhaltung internationaler Standards beitragen, wie sie von der EU gefordert werden.
Zusätzlich bereitetet die Kreisverwaltung gerade eine daran angrenzend Sperrzone I vor, welche als sogenannte Pufferzone wirken wird und ebenfalls auf Vorgaben der EU-Kommission zurückgeht.
Für weitere Informationen zur Situation: www.ladadi.de/asp.
(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)
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