Neuer Verlauf der Sperrzonen I und II – mitsamt geltenden Restriktionen
Aufgrund der neuen Lage werden die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Diese bilden die Rechtsgrundlage anhand derer die bekannten Einschränkungen für die Öffentlichkeit, der Jägerschaft und insbesondere auch der Landwirtschaft festgelegt werden. Nach ersten Erkenntnissen fallen damit im Landkreis Bergstraße weitere rund 50 schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II. Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni, wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen.
Neue Ausrichtung bei der Kadaversuche und der Errichtung taktischer Zäune
Um ein weiteres Vordringen der ASP in südlicher Richtung zu unterbinden, hat das Land sofort seine Strategie angepasst. Bei der Kadaversuche werden, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze abgesucht. Dies erfolgt unter Einsatz maximaler Kapazitäten sowohl mittels Drohnen als auch mit Hundeteams. Ziel ist es, schnellstmöglich einen möglichen Eintrag festzustellen. Auch bei der Aufstellung der taktischen Elektrozäune hat das Land seine Strategie angepasst. Priorität haben jetzt neben der Fortführung des Zaunes entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West Ausrichtung die eine mögliche Verbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden vermeiden sollen.
Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung behördlich erlassener Verhaltensregeln
Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebene arbeiten ohne Unterlass um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Dies geschieht schnell, zielgerichtet und immer in Abstimmung mit den wissenschaftlichen Experten. Darüber hinaus ist es aber von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und maschinelle Arbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die örtlichen Veterinärbehörden. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen. Jede und jeder kann also helfen, die Auswirkungen der aktuell angespannten Lage zu reduzieren.
Seit dieser Woche gelten in Hessen neue Sperrzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Wie diese verlaufen, sehen Sie hier: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/C3E0616137B0A00B56F0B455D6D0E4D0147B68B01694359EC5B35998726350F5
Was in den jeweiligen Zonen gilt, lesen Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/presse/bisherige-restriktionszone-wird-zur-sperrzone-ii-neue-sperrzone-i-kuenftig-als-pufferzone
Alle wichtigen Informationen rund um ASP sind hier zusammengefasst: https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest
(Text: PM Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat)
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
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