Beamte der Polizeistation Rüsselsheim führten am gestrigen Dienstagabend (23.), in der Zeit zwischen 18 und 2 Uhr, zivile Kontrollen in der Innenstadt durch. Insgesamt wurden hierbei 56 Personen und 19 Fahrzeuge genauer unter die Lupe genommen.
Bei der Überprüfung eines 21 Jahre alten Mannes im Bereich des Löwenplatzes fanden die Beamten knapp 18 Gramm Haschisch. Zeugen gaben anschließend an, dass ihnen der 21-Jährige zuvor Haschisch verkaufen wollte. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Er wird sich in einem Strafverfahren zu verantworten haben.
Im Bereich des Europaplatzes beobachteten die Fahnder einen 38-Jährigen, der einem bislang Unbekannten eine Tüte übergab und Bargeld entgegennahm. Bei dem 38 Jahre alten Mann beschlagnahmten die Ordnungshüter wenige Gramm Haschisch, rund 650 Euro Bargeld und sein Smartphone. Er wurde festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem unbekannten Abnehmer der Tüte gelang die Flucht.
Im Bereich der Adam-Opel-Straße beobachteten die Kontrolleure einen BMW-Fahrer, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit, in der Spitze mit etwa 120 km/h, fuhr. Der Wagenlenker wechselte mehrfach den Fahrstreifen und überholte mehrere Fahrzeuge in rasanter Fahrweise. Die Überholten mussten teils ausweichen und stark abbremsen. Der 26 Jahre alte Fahrer wurde daraufhin von der Polizei gestoppt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde sein Führerschein wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens beschlagnahmt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Bei der Überprüfung mehrerer Gaststätten wurde zudem ein nicht zulässiger Geldspielautomat sichergestellt. In diesem befanden sich 350 Euro, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Zudem stellten die Beamten mehrere in Deutschland unzulässige E-Zigaretten sicher. Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Glücksspiels und Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz wurden eingeleitet.
Weiterhin wurden von den Kontrolleuren mehrere Verkehrsverstöße, hierunter unter anderem dreimal Missachtung des Rotlichts und unnötiges Verursachen von Lärm durch einen Autofahrer geahndet.
(Text: PM PP Südhessen)
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