Der Kreis Bergstraße stärkt auch in diesem Jahr wieder den Ausbau erneuerbarer Energien mit seiner neuen Richtlinie zur Förderung von PV-Stromspeicherung im Kreisgebiet. Mit insgesamt 200.000 Euro sieht die neue Richtlinie vor, die Speicherkapazität weiter auszubauen und die Menge von bisher selbsterzeugten, aber überschüssigen Strom zu erhöhen und selbst nutzbar zu machen anstatt ihn ins Netz zu speisen. Das Hauptziel des Programms ist hierbei, Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Gleichzeitig soll zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.
Folgende Szenarien für Stromspeicher werden im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:
• Neuanschaffung mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh
• Erweiterung der bereits vorhandenen Kapazität um mindestens 3 kWh
Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden je 180 Euro pro kWh und ist bis 3.000 Euro pro Antrag gedeckelt, wobei maximal nur bis zu 50 Prozent der Kosten für die Maßnahme seitens des Kreises übernommen werden. Voraussetzung ist eine bereits vorhandene beziehungsweise im Zuge der Speicherförderung neu errichtete PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 2 kWp. Speicher für Balkonkraftwerke werden seitens des Kreises nicht bezuschusst.
Bedarf weiterhin groß
„Auch in diesem Jahr unterstützt der Kreis Bergstraße seine Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau von erneuerbaren Energien im Kreisgebiet. Im vergangenen Förderprogramm, in welchem wir neben PV-Stromspeichern auch Heizstäbe bezuschusst haben, zeichnete sich deutlich ab, dass der Bedarf an Batterien weiterhin groß ist. Daher konzentrieren wir uns in diesem Förderprogramm vor allem darauf, die Speicherkapazität weiter zu erhöhen und hoffen, dass parallel auch weitere PV-Anlagen entstehen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von entscheidender Bedeutung, um unsere Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir freuen uns darauf, mit dem neuen Programm die notwendige Unterstützung zu bieten und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreis Bergstraße weiter voranzutreiben”, sagt Landrat Christian Engelhardt.
Auch die beiden Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße freuen sich außerordentlich über die neue Förderung. Reiner Pfuhl sagt hierzu „Mit dem neuen Förderprogramm möchte der Kreis die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die aufgrund der doch hohen Kosten von Stromspeichern oder deren Erweiterungen bisher zurückschreckten. Mit Hilfe des Programms kommen wir unserem großen Ziel, als Landkreis treibhausgasneutral zu werden, wieder einen Schritt näher. Das Förderprogramm ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“ Klimaschutzmanager Alexander Uhl fügt hinzu: „Das Potenzial und der Bedarf für weitere Kapazitäten sind auf jeden Fall vorhanden. Allein durch die bewilligten und bereits abgeschlossenen Maßnahmen sind nach aktuellen Stand 1,1 MWh Stromspeicherkapazität entstanden. Mit den noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen und dem neuen Förderprogramm werden wir die Kapazität im Kreisgebiet weiter deutlich erhöhen.“
Es ist zu beachten, dass die Förderung nicht für Inselbetriebe gilt, das heißt für Gebäude, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Zudem sind Gebäude mit gewerblicher Nutzung von der Förderung ausgeschlossen.
Rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Kreis fördert nur PV-Stromspeicher, die im Kreis Bergstraße errichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen den Stromspeicher daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.
Hintergrund der neuen Förderung: Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder bauen möchte, speist auch Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Doch wirtschaftlich ist dies meist nicht sehr attraktiv. Es ist oft sinnvoller, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen. Will man den eigenen PV-Strom selbst nutzen, kommt es jedoch auf das individuelle Verbrauchsprofil an. Menschen, die tagsüber zuhause sind und Strom verbrauchen, können den erzeugten Strom direkt nutzen. Andere, die tagsüber unterwegs sind, benötigen eine Speichermöglichkeit, um dann in den Abendstunden die Sonnenenergie nutzen zu können.
Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Genauere Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten sind auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/foerderprogramme/2024-pv-stromspeicher/ zu finden.
Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können ab sofort bis 31. Dezember 2024 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Bei weiteren Fragen wenden sich Interessierte bitte per Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de.
(Text: PM Kreis ergstraße)
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