Kreis Offenbach stellt neue Naturdenkmäler vor

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In Obertshausen stellten Landrat Oliver Quilling (rechts) sowie der Kreisbeigeordnete Alexander Böhn (dritter von links) die »Dreistämmige Eiche am Seewiesenwäldchen« in Anwesenheit des Bürgermeisters der Stadt Obertshausen, Manuel Friedrich (zweiter von rechts), Koloman Stich (links) und Petra Hopfgarten (zweite von links), beide Kreis Offenbach - Fachdienst Umwelt, vor. (Foto: Kreis Offenbach)

Die „Alte Eibe“ an der Kirche in Dietzenbach ist vermutlich der älteste Baum im Kreis Offenbach. Das Naturdenkmal hat ein geschätztes Alter von 300 bis 400 Jahren. Der höchste Baum ist dagegen in Froschhausen verwurzelt. Die „Eiche mit Seggenried“ misst etwas mehr als 30 Meter. Mit einem Umfang von knapp sechs Metern ist die sogenannte „Sechsstämmige Eiche“ in Heusenstamm der dickste Baum in den 13 Kommunen. Die Natur steckt voller Superlative, die Interessierte entdecken und bewundern können. Auf der Liste der rund 50 Naturdenkmäler im Kreis Offenbach sind jetzt mit einer Verordnung sieben weitere hinzugekommen. Landrat Oliver Quilling und Kreisbeigeordneter Alexander Böhn haben am Freitag zwei der Exemplare vor Ort vorgestellt: Die „Schwarzpappel an der Rodaumündung“ in Mühlheim und die „Dreistämmige Eiche am Seewiesenwäldchen“ in Obertshausen.

„Wir nehmen weitere Naturdenkmäler hinzu und verstärken die Pflege, denn aufgrund der Klimaveränderungen mit Hitzeperioden und Starkregen werden die Lebensbedingungen für viele Bäume extremer“, sagte Landrat Oliver Quilling. Bei den weiteren neuen Naturdenkmälern handelt es sich um eine Eiche in der Westendstraße in Obertshausen, eine Buche an der Hainer Trift/Ecke Forstweg in Dreieich-Buchschlag, eine Eiche im Mainhausener Ortsteil Zellhausen, eine Eichenreihe an der Kuhtrift in Dreieich-Offenthal sowie zwei Elsbeeren in Dreieich-Götzenhain.

So wie Efeu oder Wilder Wein ranken sich auch um viele der alten Bäume Geschichten. Die Schwarzpappel an der Rodaumündung in Mühlheim stammt ungefähr aus dem Jahr 1900 und ist in den ältesten Luftbildern von 1935 schon als großer Baum erkennbar. Während des Zweiten Weltkrieges sollen Mühlheimer Kinder Schutz hinter dem Baum gesucht haben, als die US-Amerikaner den Steg über die Rodau beschossen. Die artreine europäische Schwarzpappel ist aber auch an sich etwas Besonderes, da sie in der Natur äußerst selten vorkommt. Das Exemplar an der Rodaumündung ist, was Alter und Größe angeht, einzigartig im Kreis Offenbach.

Wie widerstandsfähig der alte Mühlheimer Baum ist, hat er zudem mehrfach unter Beweis gestellt. Er überlebte nicht nur einen Blitzeinschlag, sondern machte auch bei den intensiven Untersuchungen nach einem Astabbruch im vergangenen Jahr einen sehr guten Eindruck. Gutachter bescheinigen ihm eine für sein Alter außerordentliche Vitalität. Dennoch sind weitere Astbrüche bei der alten Pappel nicht auszuschließen. Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent Alexander Böhn dankte der Stadt Mühlheim, die sich bisher schon intensiv um die Pflege der Schwarzpappel an der Rodaumündung gekümmert hat.

Die „Dreistämmige Eiche am Seewiesenwäldchen“ in der Pestalozzistraße 21, die der Kreis als neues Naturdenkmal in Obertshausen registriert hat, ist erst rund 60 Jahre alt. Über die Historie des vitalen und breit kugelig gewachsenen Baumes ist nichts bekannt. Gemeinsam mit einer alten Eiche in einem Garten in der Westendstraße sind dies die ersten zwei Naturdenkmäler in Obertshausen. Eichen sind in der Region weit verbreitet. Das Laub ist auch im Wappen des Kreises verewigt.

„Das bekannteste Naturdenkmal im Kreis haben sicherlich viele beim Besuch von Seligenstadt schon einmal gesehen. Die Säulen-Eiche im Klostergarten beeindruckt durch ihr majestätisches Erscheinungsbild und macht sie zu einem markanten Wahrzeichen der historischen Grünanlage“, sagte Alexander Böhn. Die höchste Dichte an Naturdenkmälern hat mit fünf Exemplaren die Villenkolonie in Dreieich-Buchschlag aufzuweisen. Außer Bäumen gehören der Liste im Kreis auch drei Steinbrüche, zwei Basaltaufschlüsse, zwei eiszeitliche Sanddünen und drei Feuchtbiotope an.

Gemäß der Verordnung zum Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart sowie Schönheit erforderlich ist“. Die Pflege und Unterhaltung liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde. Mehr Informationen sind unter www.kreis-offenbach.de/naturdenkmal abrufbar.

(Text: PM Kreis Offenbach)