Kreis Groß-Gerau: Afrikanische Schweinepest betrifft auch die Bevölkerung

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Mit solchen Schildern wird in den Gemarkungen des Kreises auf die Regeln hingewiesen, die wegen der Afrikanischen Schweinepest gelten. (Foto: Kreisverwaltung)

Mit der Krise leben lernen

Schon vier Wochen hält die Afrikanische Schweinepest die Kreisverwaltung und viele weitere Behörden im Land in Atem. Zwar ist das ASP-Virus nur für Wildschweine und Hausschweine gefährlich, ja meist tödlich. Andere Tiere und der Mensch sind nicht gefährdet. Dennoch ist es dringende Pflicht des Kreises, in enger Zusammenarbeit mit dem Land alles Mögliche dafür zu tun, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, Schäden in der Landwirtschaft und etwaige Schadenersatzansprüche zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Davon, wie dies geschieht, machte sich in dieser Woche sogar eine Delegation der EU-Kommission ein Bild.

Die Gäste erfuhren unter anderem, dass intensiv mit Hundestaffeln und Drohnen nach Wildschweinkadavern gesucht wird. Mehr als 90 tote Tiere sind inzwischen geborgen und beprobt – mehr als 20 waren ASP-positiv. Mittlerweile sind Fälle praktisch im gesamten Kreisgebiet registriert, das nun auch komplett zur sogenannten Restriktionszone zählt. Außerdem ist ein Hausschwein vom Virus befallen gewesen, was zur Folge hatte, dass die übrigen Schweine des Bestandes ebenfalls getötet werden mussten.

In den Kreiskommunen werden Bergeteams zusammengestellt und im Kreis drei Kadaversammelstellen samt Desinfektionsschleusen eingerichtet. Es gibt spezielle Hundeduschen. Verwaltungsstab und Bürgermeisterdienstversammlung tagen regelmäßig. Über die viele Arbeit und die Folgen der Tierseuche für die Bevölkerung informieren Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan in einem Video, das auf youtube zu sehen ist: https://www.youtube.com/watch?v=drABUVyRsEQ

Sie bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Maßnahmen, die insbesondere für Landwirte in der Erntezeit, aber auch für die Menschen, die draußen in Feld und Wald unterwegs sind, Einschränkungen bedeuten. So herrscht im Kreis laut Allgemeinverfügung nun ein Wegegebot und die Pflicht, seinen Hund anzuleinen (Leinenlänge maximal fünf Meter); wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro. Grund für diese Maßnahmen ist, dass zum einen keine Wildschweine aufgeschreckt werden sollen, damit sie das Virus nicht noch in weitere Gebiete verbreiten. Zudem ist das ASP-Virus sehr stabil – es kann z.B. über Hundepfoten, Schuhsohlen, Geräte, weggeworfene Wurst etc. weitergetragen werden.

„Dafür und für die Krisenlage insgesamt ein stärkeres Bewusstsein zu entwickeln ist unser Wunsch an die Bevölkerung“, so der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete. Es geht nicht darum Menschen zu ärgern oder ihnen Freizeitspaß zu verderben. Aber nicht alles – auch was Veranstaltungen angeht – wird in den kommenden Monaten möglich sein. Ob Planwagenfahrten oder Reiten abseits von Wegen quer durchs Gelände, Geocaching-Events oder Trekkerfahrten – alles, was neben den vorhandenen Pfaden geschieht und was Wildschweine aufschrecken könnte, soll unterbleiben. Darum ist auch die Jagd im Moment nicht erlaubt.

Und darum wird es eine weitere Allgemeinverfügung des Kreises geben, die regelt, dass Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen verboten sind. Wer dies nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen. Ausnahmen von dem prinzipiellen Verbot können beantragt werden. „Wir schauen dann sehr genau auf die individuelle örtliche Situation“, betont Landrat Thomas Will – „und entscheiden mit gesundem Menschenverstand“.

Was spätestens seit dem Besuch der EU-Delegation und dem Austausch mit Vertretern aus anderen von der ASP betroffenen Schweinepest klargeworden ist: „Wir reden nicht von zwei Monaten, sondern eher von zwei Jahren und länger, die das Virus uns allen Arbeit machen wird“, so Landrat Thomas Will: „Es geht hier nicht um einen Sprint – wir laufen einen Marathon.“

Folgende und weitere aktuelle Infos zum Thema Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau finden sich auf der Kreishomepage unter https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau

Wie sich das Virus ausbreitet

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier (beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt) übertragen werden sowie indirekt über kontaminiertes Material (landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, Jagdutensilien).

Der schnellste Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit, da diese eine hohe Konzentration des Virus enthalten. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion schon aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Auch Körpergewebe infizierter Tiere kann infektiös sein und die Ansteckung somit auch über die Kadaver von infizierten Tieren erfolgen.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und kann im Fleisch infizierter Schweine sowie daraus gewonnener Erzeugnisse und Zubereitungen lange (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre) infektiös bleiben.

Dadurch ist auf diesem Weg eine Ausbreitung sowohl über große Zeiträume als auch Distanzen möglich und wurde bereits bei früheren Seuchengeschehen immer wieder beobachtet.

Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, könnte das Virus weiterverbreitet werden.

Rufnummer für die Schweinepest-Hotline

Bei Fragen zur Afrikanischen Schweinepest steht seit Beginn des Ausbruchsgeschehens das Bürgertelefon des Kreises Groß-Gerau für Anfragen aus der Bevölkerung bereit. Die Nummer hat sich seit Montag, 8. Juli, geändert. Sie lautet: 06152 9898 4000.

Besetzt ist die Hotline täglich von 8 bis 18 Uhr.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)