Trotz Parkkralle unterwegs: Fahrer hatte 2,14 Promille

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Provisiorisch angelegte Parkkralle. (Foto: PP Südosthessen)

Ein aufmerksamer Lastkraftwagenfahrer meldete sich am gestrigen Montagabend (10.) bei der Polizei und gab an, dass der Fahrer eines weißen Fiat Ducatos mit türkischem Kennzeichenschild trotz angebrachter Parkkralle mit seinem Wagen von der Tank- und Rastanlage Weiskirchen Nord davongefahren sei.

Die Meldung ging gegen 21.30 Uhr bei der Polizei ein; eine Streifenbesatzung der Polizeiautobahnstation Langenselbold machte sich umgehend auf den Weg. Die Kralle war dem Wagen am Montagvormittag durch eine Streife der Verkehrsinspektion zur Verhinderung der Weiterfahrt angebracht worden; der vordere rechte Reifen war derart abgefahren, dass bereits die Stahlkarkasse zu sehen war. Da der Fahrer die geforderte Sicherheitsleistung nicht aufbringen konnte und ein passender Ersatzreifen zunächst nicht vorhanden war, wurde die Parkkralle angebracht.

Am Abend brach dann aufgrund des Losfahrens die Kralle und verursachte Schäden am Auto sowie am Asphalt. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Ducato zunächst nicht ausfindig gemacht werden. Etwa 45 Minuten nach der Eingangsmeldung rief der weiterhin pausierende Lastkraftwagenfahrer erneut an und teilte mit, dass der Ducato-Lenker mit seinem Wagen wieder vor Ort sei. Beim Eintreffen einer Streife der Polizeiautobahnstation Langenselbold hatte der 42 Jahre alte Fahrer die zerstörte Parkkralle wohl wieder notdürftig hinter seinen Reifen geschoben und sich ins Innere gesetzt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille, weswegen sich der Zwangsstopp des Kraftfahrers verlängerte. Die Weiterfahrt nach Belgien wurde untersagt. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte der Mann seine Fahrt in Istanbul gestartet, um Plastikregale zu transportieren.

Die Polizei hat eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss sowie Sachbeschädigung gefertigt. Zudem musste der Fiat-Fahrer eine Blutentnahme abgeben. Sobald die Sicherheitsleistung beglichen und die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt ist, kann der Lenker seine Fahrt fortsetzen.

(Text: PM PP Südosthessen)