Gleich zweimal fassten die Münsterer Gemeindevertreter in diesem Frühjahr den Beschluss, die Stellplatz-Satzung der Kommune in mehreren Punkten zu ändern. Inhaltlich war nach der März-Sitzung alles gesagt, doch formal mussten CDU, FDP, SPD und ALMA-Die Grünen ihr Votum in der Mai-Sitzung erneut angeben. Der Grund dafür war die Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises, dass die Änderungssatzung zunächst Fehler wie die Verwendung des Begriffs „Nutzfläche“ statt der korrekten Bezeichnung „Nutzungsfläche“ beinhaltete und weitere redaktionelle Anpassungen erforderte. Substanzieller – und trotz des letztlich einstimmigen Ergebnisses auch umstrittener – waren indes die inhaltlichen Festlegungen.
Geändert oder neu in die Münsterer Stellplatz-Satzung eingearbeitet wurden Regelungen zu Mehrfamilienhäusern mit Sozialwohnungen, Praxen, Geschäftshäusern, Verbrauchermärkten, Speditionen und Asylbewerber-Unterkünften. Aktualität hatte das Thema durch den von einem Investor geplanten Neubau von 27 Sozialwohnungen neben dem „China Thai Haus“ an der Darmstädter Straße gewonnen (wir berichteten). Nach der bisherigen Satzung verlangte die Gemeinde einen Pkw-Stellplatz pro Sozialwohnung. Künftig sollen bei solchen Wohnungen ab einer Größe von 45 Quadratmetern 1,5 Stellplätze ausgewiesen werden. Bei einem Projekt mit sechs solcher Wohnungen sind das beispielsweise neun Stellplätze.
Die CDU hatte im Zuge der Beratungen sogar zwei Stellplätze gefordert, war in diesem Punkt aber von den drei anderen Fraktionen überstimmt worden. Die Union hatte dies mit falschen Stellplatz-Anreizen in Form zu wenig geforderter Stellplätze begründet, die Bauträgern Mehrfamilienhäuser in unerwünscht großer Dimension attraktiver machen würden. Die SPD hielt mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegen, sah aber auch die Notwendigkeit ausreichender Stellplätze vor solchen Häusern und landete mit Liberalen und Grünen beim Kompromiss, der nun eben anderthalb statt einen Stellplatz pro Wohnung einer bestimmten Größe vorsieht.
Auch Unterkünfte für Asylbewerber werden in Münster durch die Neufassung der Satzung in die Pflicht genommen. Dort müssen Bauträger zumindest einen Pkw-Stellplatz pro zwei Betten nachzuweisen. Typischerweise kommen die meisten Asylbewerber ohne eigenes Auto nach Deutschland und sind meist auch nicht in der Lage, sich hierzulande schnell eins zu kaufen. Bei den Ukrainern, die vor dem russischen Angriffskrieg auch nach Münster geflohen sind, sieht die Lage freilich anders aus, wie die vielen Autos mit ukrainischen Kennzeichen im Straßenbild zeigen. Etwas überraschend legten die Münsterer Gemeindevertreter zugleich nur einen Fahrrad-Stellplatz pro drei Betten in einer Unterkunft fest – obwohl Asylbewerber über dieses Fortbewegungsmittel auch dank Spenden der Bevölkerung deutlich öfter verfügen und diese Stellplätze viel weniger Platz brauchen.
Einfacher – weil räumlich weniger ausufernd – wird es in Münster künftig für Geschäfte. Bei Läden verlangt die Gemeinde künftig nur noch einen Pkw-Stellplatz pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche; bisher waren es 30 Quadratmeter. Ein Shop mit 120 Quadratmetern Verkaufsfläche muss künftig also nur noch drei statt vier Plätze ausweisen. Bei Verbrauchermärkten reicht nun ein Stellplatz pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche (bisher 10).
(Text: jedö)
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