Offenbach: Umgang mit gefundenen Wildtieren

240
Zwei Eichhörnchen-Babys. (Foto: Susanne Meyer, Waldzoo)

Ab dem Frühjahr häufen sich die Anfragen zu gefundenen Wildtieren beim Veterinäramt Offenbach. Häufig geht es um junge Vögel im Garten oder verletzte Eichhörnchen und Igel. Grundsätzlich können Bürgerinnen und Bürger sich an eine Wildtierstation wenden, die die Tiere aufnimmt. Bei jungen Vögeln sollte man aber vorsichtig sein, denn nicht immer sind diese verwaist. Unter www.offenbach.de/wildtiere gibt es eine umfangreiche Service-Seite mit Verhaltensempfehlungen und wichtigen Kontakten, die regelmäßig aktualisiert werden.

Hilfsbedürftige Tiere sollten immer in professionelle Hände gegeben werden

„In letzter Zeit häufen sich auch die Anfragen zu Igeln, die durch Mähroboter verletzt werden“, berichtet die Leiterin des Veterinäramts Monika Grimm. „Wir raten dazu ab, Wildtiere selbst zu versorgen. Hilfsbedürftige Tiere sollten immer in professionelle Hände gegeben werden.“ Gute Anlaufstellen sind Wildtierauffangstation, dort werden Wildtiere aufgenommen, versorgt und gegebenenfalls an spezialisierte Auffangstationen weitervermittelt. Bevor man ein Tier hinbringt, sollte man vorher anrufen und fragen, ob sie das Tier aufnehmen können. Das Veterinäramt selbst kann keine verletzten oder verwaisten Tiere aufnehmen. Es ist auch nicht die richtige Anlaufstelle, um ein verletztes oder totes Wildtier zu melden. Für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, ist der zuständige Jagdpächter zuständig. Viele Wildtiere dürfen deshalb nicht einfach mitgenommen werden. In der Umgebung der Stadt Offenbach gibt es fünf Jagdreviere. Im Stadtbereich ist die Untere Jagdbehörde zuständig, die beim Ordnungsamt angegliedert ist. Sie kann bei Fragen kontaktiert werden. „Wildtiere, die unter das Jagdrecht fallen, gehören dem Jagdpächter“, erklärt Pietro Mereu, Abteilungsleiter Untere Jagdbehörde. „Er hat grundsätzlich das Recht Wildtiere in seinem Bezirk zu jagen, zu seinen Pflichten gehört aber auch, die Tiere zu hegen. Aus diesem Grund müssen Spaziergänger verletzte oder gar tote Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dem zuständigen Jäger melden.“ Da es aber in Offenbach viele Jagdbezirke gibt, rät Mereu die Feuerwehr anzurufen. Sie weiß, welches Tier unter das Jagdrecht fällt, und kann bei Bedarf den zuständigen Jagdpächter kontaktieren. Unter das Jagdrecht fallen in Hessen unter anderem Füchse, Rehe, Wildschweine, Feldhasen, Waschbären, Dachse, Marder, Nutrias, Wildkaninchen, Wildenten, Wildgänse, Elstern, Krähen und Höckerschwäne.

Bei vielen anderen wildlebenden Tieren, dazu zählen Eichhörnchen, Singvögel, Igel, Greifvögel oder Eulen dürfen Menschen grundsätzlich helfen. Allerdings sollte man genau wissen, wann die Tiere Hilfe benötigen und wie man ihnen am besten hilft. Grundsätzlich benötigt ein Tierkind noch keine Hilfe, wenn es alleine aufgefunden wird. Bei jungen Feldhasen oder Rehkitzen ist die Wahrscheinlichkeit sogar groß, diese alleine anzutreffen. Denn bei diesen Tierarten hält sich die Mutter tagsüber nur selten in der Nähe der Jungtiere auf. Diese Jungtiere sollte man auf keinen Fall anfassen, da die Mutter sie ansonsten nicht mehr annimmt. Wer ein Tier mitnimmt, das unter das Bundesnaturschutzgesetz fällt, muss zudem die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Offenbach informieren. Das ist zum Beispiel bei Fledermäusen der Fall.

Auf eigene Sicherheit achten

„Wenn Sie ein vermutlich hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, bleiben Sie ruhig und übereilen nichts. Achten Sie auf die eigene Sicherheit, bei Unfällen sichern Sie die Stelle ab und rufen die Polizei an“, informiert Grimm und gibt wichtige Tipps für erste Hilfsschritte: „Falls Sie ein verletztes Wildtier mitnehmen, dann sollten sie es mit einem Tuch oder einer Jacke abdecken und bergen. Das Tier sollte ruhig und dunkel untergebracht und warmgehalten werden. Wasser oder Futter sollte man ihm aber nicht geben. Kinder und Haustiere sind zudem fernzuhalten, um den Findling nicht unnötigem Stress auszusetzen. Kontaktieren Sie dann eine Wildtierauffangstation.“

Wildtiere sind zudem keine Fundtiere. Als Fundtiere gelten Haustiere wie Hunde und Katzen, die sich verlaufen haben oder ausgesetzt wurden. „Wenn jemanden ein Haustier zuläuft, kann das örtliche Tierheim oder die Tierhilfsorganisation Tasso kontaktiert werden“, sagt Mereu. Die Organisation kann den Tierhalter ermitteln, wenn das Tier zum Beispiel einen Mikrochip unter der Haut oder eine Tätowierung hat. Aber auch Tierheime können den Tierhalter ausfindig machen. Für in Offenbach aufgefundene Fundtiere ist der Tierschutzverein Offenbach am Wetterpark zuständig.

(Text: PM Stadt Offenbach)