Seit einigen Jahren plant Hessen Mobil entlang Landesstraße L 3413 zwischen Groß-Umstadt und dessen Ortsteil Raibach einen fahrbahnbegleitenden Rad- und Gehweg. Das notwendige Baurechtsverfahren soll nun in 2024 beim Hessischen Verkehrsministerium eingeleitet werden.
Die Radwegeplanung und die dazugehörige Bachverlegung des Raibachs ist planerisch und naturschutzfachlich bereits seit einiger Zeit fertiggestellt. Auch die Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden sind bereits weitgehend erfolgt.
Im vergangenen Jahr stand alles im Zeichen des notwendigen Grunderwerbs. Als Grundlage für die Grunderwerbsverhandlungen wurde im ersten Halbjahr 2023 eine sogenanntes Wertermittlungsgutachten erstellt, in dem der Wert der in Anspruch zu nehmenden Grundstücke ermittelt wurde.
Auf Basis dieses Gutachtens hat Hessen Mobil im Sommer 2023 gemeinsam mit der Stadt Groß-Umstadt und der Hessischen Landgesellschaft zahlreiche Gespräche mit den privatbetroffenen Grundstückseigentümern geführt, und dies mit großem Erfolg.
Im Rahmen des freiwilligen Grunderwerbs konnte mit sieben der acht Eigentümer eine schriftliche Einigung erzielt werden. In einem Fall ist dies auch nach mehrmaligen Versuchen schlussendlich leider nicht gelungen.
In diesem Fall müssen nun privates und öffentliches Interesse gegeneinander abgewogen werden und damit auch, ob im Rahmen des Baurechtsverfahrens eine Enteignung notwendig wird. Hierfür sind allerdings weitere vorlaufende Maßnahmen erforderlich, die bereits seit Beginn diesen Jahres laufen.
Das Baurechtsverfahren für den Raibach-Radweg konnte jedoch aus den genannten Gründen nicht, wie geplant, bereits im vorherigen Jahr beim Hessischen Verkehrsministerium eingeleitet werden.
Alle Anstrengungen gelten nun, die notwendigen vorlaufenden Maßnahmen schnellstmöglich abzuschließen und das Baurechtsverfahren noch in diesem Jahr zu beantragen.
(Text: PM Hessen Mobil)
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