Odenwaldkreis: Landratsamt wirbt für Fördermittel-Nutzung in der Dorfentwicklung

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Beispielhaft: Mit Hilfe von Fördermitteln wurden die öffentlichen Toilettenanlagen an der Mümlingtalstraße in Oberzent-Beerfelden umgebaut und saniert. Die Fotos zeigen den Zustand vor und nach der Maßnahme, die im Herbst 2023 fertiggestellt wurde. Mehr als die Hälfte der Gesamtkosten von rund 40.120 Euro konnten über den Zuschuss getragen werden, der bei rund 27.780 Euro lag. (Foto: Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung/Kreisverwaltung)

Neuer Schwerpunkt für 2025 gesucht

Das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ des Landes Hessen unterstützt bereits seit mehreren Jahrzehnten ländliche Gemeinden bei ihrer Weiterentwicklung. Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt im Jahr 2025 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen.

Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, müssen die Kommunen unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern ein Kommunales Entwicklungskonzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen. Um dieses Konzept möglichst gut auszuarbeiten und damit die eigenen Chancen zu verbessern, lohnt es sich, bereits früh mit den Vorbereitungen zu beginnen und sich Unterstützung von Expertinnen und Experten zu sichern, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Dorfmoderation“ bereit.

Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.

Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant. Es ist vorgesehen, eine Kommune aus dem Odenwaldkreis in das Förderprogramm ab 2025 aufzunehmen. Ansprechpartnerin in der Abteilung Dorf-und Regionalentwicklung ist Brigitte Lachnit (06062/70-1874). Die Fachabteilung berät auch schon bei den Vorbereitungen für eine Bewerbung.

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung können auf der Internetseite des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de abgerufen werden.

(Text: PM Odenwaldkreis)