Schwanheimer Straße in Bensheim: Ein Verkehrszeichen und seine Bedeutung

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Das neue Verkehrszeichen in der Schwanheimer Straße in Bensheim weist ein „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge" aus. (Foto: Stadt Bensheim)

Das Verkehrszeichen 277.1 ist in Bensheim (noch) ein Unikat. In einem roten Kreis zeigt es links ein Auto und rechts ein Motorrad sowie ein Fahrrad. Es weist ein „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge” aus. Auf gut Deutsch: Autos oder Lkw dürfen im Geltungsbereich weder Fahrräder noch Motorräder überholen.

In Bensheim gilt das auf einem kurzen Teilstück der Schwanheimer Straße vor und hinter der Einmündung Zum langen Pfad. Vor ein paar Monaten wurde es aufgestellt, entsprechende Beachtung findet es nach den Beobachtungen der Mitglieder des ADFC Bergstraße aber nicht. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Stadtverwaltung wiesen Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs sowie Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung und Martin Haape, Leiter der Verkehrsbehörde im Rathaus, auf die Bedeutung des Verkehrszeichens hin.

„Für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer kann es schnell gefährlich werden, wenn sie mit zu geringem Abstand überholt werden“, betonte Nicole Rauber-Jung. Auf Initiative der Dezernentin wurde daher im vergangenen Sommer geprüft, wo im Stadtgebiet das Schild aufgestellt werden kann. Voraussetzung: Es muss eine Engstelle oder besondere Gefahrenstelle geben, an der ein Überholen nicht mehr gefahrlos möglich ist. In der Schwanheimer Straße ist dies aufgrund einer Querungshilfe nach der Autobahnbrücke der Fall. Diese „lokale Engstelle“ ist letztlich das entscheidende Kriterium auf der sowohl von Rad- als auch von Autofahrern vielbefahrenen Strecke.

„Grundsätzlich gilt für Kraftfahrer, beim Überholen von Rädern eine besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Abstandsregel von 1,5 Metern zum Rad innerorts halten auch viele nicht ein. Radfahrende haben aber keine Knautschzone“, verdeutlichte Anette Seip, Vorsitzende des ADFC. Sie warb mit ihren Vorstandsmitgliedern Karla Vrba und Dieter Riedel für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Wer das Verkehrszeichen nicht beachtet und dennoch überholt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Bei der Neuauflage der Straßenverkehrsordnung im April 2020 wurde das Verkehrszeichen eingeführt.

(Text: PM Stadt Bensheim)