CDU Münster stellt erfolgreich Antrag, nach dem der Landkreis Darmstadt-Dieburg die gesetzliche Möglichkeit nutzen soll
Unter dem Eindruck der Belastung der Kommunen durch hohe Zuweisungen von Flüchtlingen, die unterzubringen, zu betreuen, in die soziale Infrastruktur und bestenfalls breit in die lokale Gesellschaft zu integrieren sind, hat die Münsterer CDU in der Gemeindevertretung am Montagabend drei Anträge gestellt. Einer davon fand eine Mehrheit: die Forderung gegenüber dem Landkreis, Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit heranzuziehen. Doch auch dazu gab es unter den vier Fraktionen unterschiedliche Auffassungen.
Die Christdemokraten wiesen auf Paragraf 5 des Asylbewerber-Leistungsgesetzes hin. Er trägt den Titel „Arbeitsgelegenheiten“ und besteht aus fünf Punkten. Vor allem auf den ersten davon berief sich die CDU Münster im Zuge ihres Antrags. In diesem Teil des Bundesgesetzes steht unter anderem geschrieben: „Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.“
Stundenlohn beträgt 80 Cent
Dies soll künftig auch in Münster geschehen, wo die Gemeinde derzeit rund 300 Flüchtlinge (wovon rund ein Drittel bereits ein Bleiberecht hat und 75 Prozent der Erwachsenen aktuell Bildungsmaßnahmen besuchen oder arbeiten) betreut. Dafür beantragte die örtliche Union, den Gemeindevorstand damit zu beauftragen, dass dieser „gegenüber den zuständigen Stellen des Landkreises darauf hinwirken“ soll, von derlei „normierten Arbeitsgelegenheiten schnellstmöglich Gebrauch zu machen“. CDU-Fraktionschef Thorsten Schrod war dabei bewusst, dass derlei Arbeit zwar nur mit 80 Cent pro Stunde vergütet wird. „Es ist aber natürlich keine Zwangsarbeit, denn die Personen kriegen ja beispielsweise ihre Unterkunft von der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt und können so etwas zurückgeben.“ Die Arbeit muss laut Gesetz „zumutbar“ sein, muss nicht von Schulpflichtigen ausgeübt werden und führt bei unbegründeter Ablehnung zu Leistungskürzungen.
Dem folgte im Kern auch die FDP, was schlussendlich zu mehrheitlicher Zustimmung für diesen CDU-Vorstoß führte. Schrod hatte auch darauf hingewiesen, dass einige Landkreise die Möglichkeit bereits nutzten. Claudia Weber (ALMA-Die Grünen) meinte hingegen: „Die CDU bedient das Narrativ des faulen Geflüchteten. Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit wie dem Aufsammeln von Müll zu verpflichten, dient nicht der Integration in den normalen Arbeitsmarkt.“ Darauf müssten sich die Anstrengungen konzentrieren.
Klaus Rainer Bulang (SPD) merkte an: „Hätte ich so einen Antrag geschrieben, ich würde mich schämen!“ Dies bezog er nicht nur auf die Aufforderung gen Kreis, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu bewegen (wogegen SPD und ALMA-Die Grünen mit Stimmenminderheit votierten), sondern auch auf die beiden anderen CDU-Anträge zum Thema Flüchtlinge.
Zum einen hatte die CDU gefordert, der Münsterer Gemeindevorstand solle beim Kreis „mit Nachdruck darauf hinwirken, dass sich die finanzielle Situation der Kommune nachhaltig deutlich verbessert und sich die zugesagten Bundesmittel im Hinblick auf die Betreuung Geflüchteter nun auch bemerkbar machen müssen“. Zum anderen sollte der Gemeindevorstand beim Kreis (abermals „mit Nachdruck“) hinterlegen, dass die Münsterer Obdachlosen-Unterkünfte „maximal erschöpft“ seien und man Menschen künftig nur noch in Gebäuden unterbringen könne, die nicht der Kommune gehörten. Konkret kann das die teure Unterbringung von Obdachlosen in Hotels bedeuten, „auch das zahlt der Steuerzahler“, so Schrod. Diesen beiden Anträgen verweigerten neben SPD und ALMA-Die Grünen aber auch die Liberalen ihre Zustimmung, womit sie keine Mehrheit fanden.
(Text: jedö)
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