Unterstützung für Selbständige im SGB II-Bezug wird fortgesetzt

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Kommunales Job-Center verlängert Maßnahme mit OREG um ein weiteres Jahr

Bereits seit zehn Jahren arbeiten das Kommunale Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises und der Wirtschafts-Service der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) Hand in Hand bei der Betreuung von Selbstständigen, die langfristig oder zeitweise nicht genügend Einnahmen erzielen, um ihren Lebensunterhalt vollständig aus der Selbstständigkeit zu bestreiten. Seit 2014 wurden 192 Bestandsselbständige vom Kommunalen Job-Center an die OREG vermittelt, um dort Strategien zu entwickeln, ihre Existenz aus eigener Kraft zu sichern und nicht mehr auf zusätzliche Leistungen vom Kommunalen Job-Center angewiesen zu sein.

Die Fälle, die der Wirtschafts-Service betreut, sind dabei sehr individuell und verlangen eine genaue Betrachtung und Expertise. Deshalb beginnt die Überprüfung immer mit einem ausführlichen Übergabegespräch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden im KJC und dem Wirtschafts-Service. Dabei werden die jeweilige Fallkonstellation besprochen und aktuelle Rahmenbedingen erörtert, beispielsweise familiäre Situation, Höhe des aktuellen Einkommens, gesundheitliche Einschränkungen und viele weitere Parameter. Zudem werden die Selbstständigen gebeten, ihre Lage selbst einzuschätzen und Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln, die geeignet sind, den Leistungsbezug dauerhaft zu beenden.

„Gemeinsam mit den Selbstständigen reflektieren wir, ob diese Maßnahmen geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. In vielen Fällen ist es notwendig, die Kundinnen und Kunden individuell bei der weiteren Ausarbeitung ihrer Pläne zu unterstützen“, erläutert Gabriele Quanz, Referatsleiterin des Wirtschafts-Service. „Manchmal sind für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Investitionen notwendig. Hierfür kümmern wir uns bei Bedarf zusätzlich um Finanzierungsmöglichkeiten.“

Im Durchschnitt kann durch die Beratung und die Umsetzung verschiedener Maßnahmen bei rund einem Drittel der Fälle zeitnah wieder eine Vollexistenz aus der Selbstständigkeit entwickelt werden. Bei einem weiteren Drittel der Fälle ist eine erfolgreiche Weiterführung der Selbstständigkeit nicht darstellbar. In diesen Fällen ist ein Wechsel in eine abhängige Beschäftigung – oft reicht bereits eine Teilzeitanstellung – ein Weg, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Es gibt auch Fälle, bei denen die Überprüfung vorzeitig abgebrochen wird, unter anderem, weil die Betroffenen von sich aus auf Leistungen aus dem Bürgergeld verzichten oder weil sie keine oder eine zu geringe Mitwirkungsbereitschaft zeigen.

Eine besondere Konstellation greift bei den Selbstständigen, die alleinerziehend sind oder besondere gesundheitliche Einschränkungen haben: Hier kann das Überprüfungsziel, komplett aus dem Leistungsbezug zu gelangen, in der Regel mittelfristig nicht erreicht werden, sodass eine dauerhafte Steigerung des Gewinns und die Weiterführung der Selbstständigkeit schon ein großer Erfolg für alle Seiten sind.

Sandra Schnellbacher, Leiterin der Hauptabteilung „Arbeit und Soziale Sicherung“ im Landratsamt, weiß die langjährige, konstruktive Zusammenarbeit mit der OREG sehr zu schätzen. Nicht nur die Anzahl von 63 Fällen, in denen in den vergangenen zehn Jahren die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden konnten, auch die Flexibilität bei der Zuweisung der Fälle überzeugen. „Während der Corona-Pandemie und dem danach einsetzenden Krieg gegen die Ukraine waren die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten sehr unsicher. In dieser Zeit haben wir nur wenige Fälle zur Überprüfung vorgeschlagen. Dass wir keine festen Kontingente innerhalb der Maßnahmen buchen müssen, sondern die Fälle bedarfsweise anmelden und abrechnen können, kam uns deshalb sehr entgegen. Damit ist die Maßnahme für uns und unsere Kunden aus dem Odenwaldkreis ein sehr flexibles und wirkungsvolles Instrument“, erklärt Schnellbacher, die der Weiterführung der Maßnahme mit Freude entgegensieht.

Selbstständige, die ergänzende Leistungen vom Kommunalen Job-Center erhalten und Fragen zur Maßnahme haben, können sich an Cornelia Wind unter der Telefonnummer 06062 70-1501 oder per E-Mai an c.wind@odenwaldkreis.de wenden.

Fragen rund um den Bezug von Bürgergeld für Selbstständige beantworten Maximilian Haffelder (Tel. 06062 70-1563, E-Mail m.haffelder@odenwaldkreis.de) sowie Max Tritsch (Tel. 06062 70-1281, E-Mail m.tritsch@odenwaldkreis.de).

Zudem steht Gabriele Quanz von der OREG telefonisch unter der Nummer 06062 9433-62 oder per E-Mail an g.quanz@oreg.de bei Fragen zur Verfügung.