Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung von E-Zigaretten wie E-Liquid der Tabaksteuer. Die E-Zigaretten wurden nach einem Hinweis durch das 16. Polizeirevier im Rahmen einer Gewerbekontrolle am 16. Februar bei einem Kiosk in Griesheim sichergestellt. Sie waren hinter Getränkekühlschränken, Verkaufsvitrinen und unter der Verkaufstheke sowie in zahlreichen Kartons im gesamten Kiosk versteckt.
Bei der Durchsuchung fanden die Stadtpolizistinnen und -polizisten darüber hinaus 22 Dosen Shisha-Tabak in illegalen 200-Gramm-Dosen. Der Verkauf von Shisha-Tabak in Dosen dieser Größenordnung ist seit 1. Juli 2022 verboten; es dürfen nur noch maximal 25-Gramm-schwere Packungen in den Handel kommen.
Weiterhin wurden 56 Tüten Kautabak sowie 677 Dosen des verbotenen Snus-Tabaks sichergestellt. Snus ist ein rauchfreier Tabak, den es in loser Form als feuchtes Pulver und in portionierten Beuteln aus Zellulose gibt und der unter die Oberlippe gesteckt und somit oral konsumiert wird. In Deutschland ist es nach Paragraph 11 Tabakerzeugnisgesetz verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.
Eine Überprüfung der sichergestellten Waren auf der Dienststelle ergab, dass 2580 der 4700 sichergestellten E-Zigaretten keine Steuerbanderole aufwiesen und somit für den Handel in Deutschland nicht zulässig sind. Bei sechs der aufgefundenen E-Zigaretten besteht zudem der Verdacht auf Fälschung des Steuersiegels. Die Stadtpolizei hat ein Strafverfahren gegen den Betreiber des Kiosks eingeleitet und die sichergestellten Produkte zur weiteren Sachbearbeitung an das Hauptzollamt Darmstadt übergeben. Nach Abschluss des Strafverfahrens wird der Fund durch den Zoll vernichtet.
(Text: PM Ordnungsamt Frankfurt)