Offenbach: Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen

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(Symbolfoto: Jens Neumann auf Pixabay)

Stadt kooperiert mit Wohnungswirtschaft zur Unterstützung für Alleinerziehende, Menschen im Frauenhaus, Ältere und Schwerbehinderte

Die Stadt Offenbach am Main steuert mit einer Vereinbarung mit Baugesellschaften und Baugenossenschaften die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen. Damit vor allem Frauenhausbewohnerinnen, Alleinerziehende oder ältere und schwerbehinderte Menschen aber auch Familien in Notunterkünften einfacher bezahlbaren Wohnraum finden, gibt es eine Quote nach bestimmten Kriterien.

Basis ist eine freiwillige Vereinbarung des Wohnungsamtes mit den Wohnungsgebern bzw. Gesellschaften. Die Gesellschaften versuchen Menschen aus diesem Personenkreis Wohnungen anzubieten.

„Wir wissen, dass es für Menschen mit niedrigem Einkommen besonders schwierig geworden ist, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mit unserem Modell der freiwilligen Verpflichtung können mehr Wohnungen an Menschen vermittelt werden, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben und für die der Zugang zum Wohnungsmarkt besonders schwierig ist“, erläutert Bürgermeisterin Sabine Groß.

Das Wohnungsamt führt eine Statistik über die Einhaltung der Quoten und erstellt jeweils zum Jahresende einen Bericht an den Magistrat. „Zum Stichtag 31.12.2023 wurde die Quote in fast allen Zielgruppen übererfüllt. Aus dem Frauenhaus gab es weniger Anfragen als erwartet. Die gemeldeten Bedarfe aus dem Frauenhaus wurden alle erfüllt“, so Groß.

Für Bewohnerinnen aus dem Frauenhaus sind 16 Wohnungen eingeplant gewesen, es wurden sechs belegt. Für 38 Alleinerziehende konnten Wohnungen gefunden werden, die Quote liegt ebenfalls bei 16 Wohnungen. Jeweils elf Wohnungen sind für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Menschen in Notunterkünften vorgesehen. Hier konnten zwischen 22 (Schwerbehinderte) und 20 (Ältere) Wohnungen sowie 40 Wohnungsnotstandsfälle vermittelt werden.

(Text: PM Stadt Offenbach)