49.000 Jobs weniger im Niedriglohnsektor

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(Symbolfoto: ptra auf Pixabay)

Zwischen April 2022 und April 2023 ist der Anteil der Jobs mit Niedriglohn in Hessen von 17,8 Prozent auf 16,0 Prozent gesunken (minus 49 000 Jobs). Gleichzeitig ging die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden zurück: Der Verdienst von Besserverdienenden fiel im April 2023 mindestens 3,32-mal so hoch aus wie der von Geringverdienenden. Im Vorjahr hatte dieser Wert 3,60 betragen.

Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis der Verdiensterhebung für April 2023 mitteilt, ist die Anzahl der Jobs im Niedriglohnsektor in Hessen spürbar gesunken. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdiensts entlohnt werden. Im April 2023 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 13,04 Euro. In dieser Kategorie gab es in Hessen im April 2023 rund 497 000 abhängige Beschäftigungsverhältnisse. Damit wurden 16,0 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Das waren 49 000 Jobs weniger als im April 2022: Damals hatten noch rund 546 000 Jobs (17,8 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto pro Stunde gelegen.

Mehr Frauen als Männer in Niedriglohnjobs

Die Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle waren im April 2023 ungleich auf Frauen (276 000 Jobs) und Männer (221 000 Jobs) verteilt. In der Gruppe der Frauen wurden demnach 18,6 Prozent, in der Gruppe der Männer 13,7 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Hauptursache für diesen Unterschied ist, dass Frauen häufiger in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Im April 2022 war der Unterschied zwischen Frauen und Männern noch größer gewesen: Bei den Frauen hatte es 317 000 Jobs im Niedriglohnsektor gegeben, was einem Anteil von 21,9 Prozent entsprach. Bei den Männern war es mit 229 000 Jobs ein Anteil von 14,1 Prozent gewesen.

Lohnspreizung gesunken

Genauso wie der Anteil der Jobs mit Niedriglohn reduzierte sich auch die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Hessen von April 2022 auf April 2023: Die Besserverdienenden – definiert als das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist – verdienten im April 2023 pro Stunde 40,67 Euro oder mehr. Demgegenüber erhielten die Geringverdienenden – das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten – pro Stunde maximal 12,24 Euro. Dadurch ergibt sich ein Lohnverhältnis von 3,32. Dieser Wert ist ein Maß für die Lohnspreizung und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2023 in Hessen mindestens 3,32-mal so hoch ausfiel wie der von Geringverdienenden. Im April 2022 hatte dieser Wert noch 3,60 betragen.

Der mittlere Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich im April 2023 in Hessen auf 20,74 Euro. Das errechnete Lohnverhältnis der Besserverdienenden zu dieser Mitte der Lohnskala blieb von 2022 auf 2023 nahezu konstant: Es lag in Hessen im April 2023 bei 1,96 und hatte ein Jahr zuvor bei 1,98 gelegen. Das Verhältnis des mittleren Verdiensts zum Schwellenwert der Geringverdienenden sank von April 2022 auf April 2023 von 1,82 auf 1,69.

170 000 Jobs mit gesetzlichem Mindestlohn

Im April 2023 wurden hessenweit 170 000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro bezahlt. Das entsprach 5,5 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Hessen. Im April 2022 waren rund 42 000 Jobs (1,4 Prozent) mit dem damals gültigen Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro vergütet worden. Die höhere Anzahl der Mindestlohn-Jobs im April 2023 erklärt sich vorwiegend durch den Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro. Im selben Zeitraum stieg die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, die einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns hatten, von 73 000 (2,4 Prozent) auf 96 000 (3,1 Prozent).

Hinweise

Die Ergebnisse dieser Pressemitteilung stammen aus der Verdiensterhebung für April 2023. Diese Stichprobenerhebung umfasst in Hessen rund 4 600 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Es werden unter anderem Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben. Die Daten dieser Pressemitteilung beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, einschließlich der geringfügig Beschäftigten, ohne Auszubildende.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdiensts entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im April 2023 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 13,04 Euro, im April 2022 bei 12,50 Euro.

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn werden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Auswertungen zu Jobs, die mit Mindestlohn vergütet werden, beziehen sich auf Bruttostundenverdienste zwischen 11,95 Euro und 12,04 Euro.

Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns können nicht unmittelbar mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes können immer trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.

Weitere Zahlen und Informationen zur Verdienstverteilung in Hessen erhalten Sie in der Tabelle zum Download sowie auf unserer Fachseite. Dort stehen ein Statistischer Bericht, weitere Tabellen und aktuelle Grafiken zum Thema zur Verfügung.

(Text: PM Hessisches Statistisches Landesamt)