Erwartungen übertroffen: Die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen

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(Symbolfoto: janeb13 auf Pixabay)

Über 373.000 Online-Vorsorgedokumente seit dem Start von „Selbstbestimmt“ im November 2021

Mehr als 236.000 Mal haben sich Ratsuchende mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt.

In den Vorjahren von November 2021 (Start der Online-Tools) bis Ende Dezember 2022 wurden über 137.000 Dokumente mit „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ gefertigt.

„Die starke Nutzung dieser Online-Angebote übertrifft unsere Erwartungen bei weitem“, sagt Daniela Hubloher, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“

Am häufigsten wählten die Nutzerinnen und Nutzer Patientenverfügungen (knapp 117.000 in 2023) und Vorsorgevollmachten (über 106.000 in 2023) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000 mal fertig gestellt. „Das entspricht der Lebensrealität vieler Menschen, denn eine Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, erklärt Hubloher.

Online, kostenfrei und bequem

Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.

Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen.

Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden.

(Text: PM Verbraucherzentrale Hessen)