Apps auf Rezept werden populärer

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(Symbolfoto: Marius Berthelsen auf Pixabay)

AOK Hessen mahnt größeren Nutzen an und beklagt intransparente Preispolitik

Die Nachfrage steigt weiter, allerdings auf überschaubarem Niveau: Bei der AOK Hessen gingen seit Start der „Apps auf Rezept“ insgesamt etwa 7.200 Anträge ein – der Löwenanteil davon im Jahr 2023. Höhepunkt war das dritte Quartal 2023 mit über 1.100 Anträgen. Bislang fielen Kosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro für die hessische Gesundheitskasse an. Mit Abstand am teuersten sind die Apps „zanadio“ und „vivira“ zur Begleitung von Adipositas bzw. Rückenschmerzen. Insgesamt sind 2023 rund 91 Prozent der Anträge durch die AOK Hessen bewilligt und nur 9 Prozent abgelehnt worden. Abgelehnt wurden sie etwa dann, wenn eine beantragte DiGA nicht zugelassen oder der Antrag unvollständig war.

Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 wurden „Apps auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Derzeit befinden sich 52 Anwendungen im so genannten DiGA-Verzeichnis, etwa zur begleitenden Behandlung psychischer Erkrankungen, von Adipositas oder Migräne. Insgesamt wurden seit dem Start des Portals jedoch 198 Anträge zur Aufnahme einer DiGA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt (Stand: Anfang Januar 2024).

Konkreter medizinischer Nutzen zu oft unklar

Manche Apps werfen aus Sicht der AOK Hessen ungeklärte Fragen auf, beispielsweise in Bezug auf die Verwendungshöchstdauer oder die Altersgrenze. „Einige Apps dürfen nur bis zum Alter von 65 Jahren verwendet werden, was inhaltlich nicht immer gut nachvollziehbar und gegenüber unserern Versicherten kaum begründbar ist. Auch fehlt bei den vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommenen Anwendungen überwiegend eine überzeugende Studienlage und die Pflichten der Ärztinnen und Ärzte in Zusammenhang einer DiGA-Anwendung sind oftmals nicht genau beschrieben“, erläutert Bettina Schwarz, die für das Thema verantwortliche Hauptabteilungleiterin bei der AOK Hessen. Insgesamt, so Schwarz, sei so der konkrete medizinische Nutzen vieler Apps noch nicht vollständig belegt.

Intransparente Kosten

Kontinuierlich gestiegen seien die durchschnittlichen Herstellerpreise, nämlich von 407 Euro im ersten Jahr auf 557 Euro im zweiten und 593 Euro im dritten Jahr. Das entspricht einer Steigerung von knapp 46 Prozent. Die Preise können die Hersteller allerdings nur im ersten Jahr veranschlagen, danach greifen Vergütungsbeträge, die sie mit den Krankenkassen aushandeln müssen.

„DiGAs haben grundsätzlich Potenzial, die Versorgung zu verbessern. Aber wie für alle anderen Therapieangebote sollte auch hier gelten, dass der Nutzen belegt sein sollte und die Versorgung wirtschaftlich ist. Beliebig hohe Preise in der Erprobungsphase einer DiGA sind weder für die Krankenkassen noch für deren Versicherte nachvollziehbar. Daher fordert die AOK Hessen eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit die große Chance dieser innovativen Versorgungsform nicht vertan wird.“

Zum DiGA-Verzeichnis des BfArM: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis.

(Text: PM AOK Hessen)