Das Bergkirchenviertel sowie die südliche Innenstadt sind zuerst dran: In den dortigen Bewohnerparkgebieten 1 und 4 erhalten Bewohnerinnen und Bewohner ab sofort mehr Leistung für ihren Parkausweis. Die Geltungsdauer des Bewohnerparkens wurde von 9-20 Uhr auf 9-22 Uhr ausgeweitet, das kostenlose Parkscheibenparken für Fremdparker wurde von maximal zwei Stunden auf maximal eine Stunde verkürzt.
Die entsprechenden Schilder wurden in beiden Bewohnerparkgebieten installiert. Die Ausweitung bis 22 Uhr ist auch im Parkgebiet 8 (Rheingauviertel) bereits vollzogen, hier jedoch gemäß Ortsbeiratsbeschluss mit unveränderter Parkscheibenregelung. In fünf weiteren Parkgebieten im Mitte, Westend und Nordost wird das Bewohnerparken ebenfalls zeitlich ausgeweitet (siehe beigefügte Übersichtskarte). Die Realisierung erfolgt in der Reihenfolge der jeweiligen Ortsbeiratsbeschlüsse.
Möglich geworden ist die Neuregelung durch die Liberalisierung der Geltungszeiten, die das Dezernat für Bauen und Verkehr Ende 2022 veranlasst hatte. Zuvor waren die Geltungszeiten bis 20 Uhr beschränkt gewesen. Überall, wo der zuständige Ortsbeirat dies wünscht, können die Zeiten nun ausgeweitet werden. Der Ortsbeirat Mitte hat als erster davon Gebrauch gemacht.
Parkdruck in Wohnquartieren senken
Mit der Röderstraße wurde zudem die erste bisher rein per Parkschein bewirtschaftete Straße für das Bewohnerparken geöffnet. Wer einen Bewohnerparkausweis für das entsprechende Gebiet hat, kann hier jetzt tags und nachts ohne weitere Kosten parken.
Bau- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol: „Das Bewohnerparken ist das wirksamste Instrument, in Wohnquartieren den Parkdruck zu senken. Indem nun auch die Abendstunden abgedeckt sind und das Parkscheiben-Parken reglementiert wird, werden nun mehr und mehr Parkplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner freigehalten. Bei den Zeiten und Konditionen richten wir uns nach den Bedürfnissen vor Ort.“ Auch die Ausweitung des Bewohnerparkens auf weitere Wohnquartiere und Ortsbezirke sei möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien und der zuständige Ortsbeirat einen entsprechenden Beschluss fasse.
Dr. Guido Haas, Ortsvorsteher des Bezirks Mitte: „Die Unterstützung und Stärkung parkender Bewohner in deren Wohnquartieren ist ein ausdrücklich formulierter, parteiübergreifender Wunsch des Gremiums. Natürlich freut es uns sehr, dass damit in der Wiesbadener Innenstadt begonnen wird. Ich halte das Maßnahmenpaket für nachhaltig wirksam, denn es besteht aus mehreren neuen, in sich schlüssigen Regelungen, die unsere Wohnquartiere von Parksuchverkehr entlasten. Mit der Neuregelung können außerdem Parkplätze kompensiert werden, die beispielsweise für die Aufwertung von Nerostraße und Gerichtsstraße entfallen.“
Verstärkte Kontrollen der Stadtpolizeiiesbaden)
Die Stadtpolizei wird die Einhaltung der neuen Regelung zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner nach einer Eingewöhnungszeit verstärkt kontrollieren. Dabei sind auch Schwerpunktkontrollen in den Abendstunden vorgesehen. Gebietsfremden Autofahrerinnen und Autofahrer mit längerem Parkbedarf als eine Stunde empfiehlt die Landeshauptstadt Wiesbaden die Nutzung der Parkscheinbereiche, in denen überall auch komfortabel per Handyparken geparkt werden kann, sowie die Parkhäuser. Bei den Parkhäusern lohne ein Preisvergleich, insbesondere die von der städtischen WiBau betriebenen Parkhäuser böten oft günstigere Konditionen als die privat betriebenen. Auch die großen städtischen Park+Ride Parkplätze Kahle Mühle, Moltkering und Mainzer Straße Ost & West seien oft nicht voll ausgelastet und stünden für Beschäftigte und Besucher kostenlos offen.
Nicht betroffen von der Neuregelung sind Handwerker mit dem Handwerkerparkausweis RheinMain sowie Gewerbetreibende mit Ausnahmegenehmigung. Sie dürfen weiterhin unbegrenzt in den jeweils genehmigten Gebieten parken.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)