Auszahlung an Leistungsempfänger im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets
Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten im Februar wieder zusätzlich finanzielle Unterstützung. Pünktlich zum Start des zweiten Schulhalbjahres werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets 65 Euro je Schulkind für die Anschaffung von Schulmaterial ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig, da Informationen darüber, wer Geld aus dem Bildungspaket erhält, bereits in den entsprechenden Haupt- oder Weiterbewilligungsanträgen bei den Behörden hinterlegt sind.
Aktuell erstellen und versenden die Mitarbeitenden der Abteilung Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center in Erbach die Bescheide an alle betreffenden Familien. Um die 770 sind das in diesem Jahr. Darüber hinaus werden leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren schriftlich daran erinnert, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen. Liegt diese vor, kann ihnen der Förderbetrag auch rückwirkend ausgezahlt werden. So soll sichergestellt werden, dass alle, die einen Anspruch auf Förderung haben, die entsprechenden Leistungen auch bekommen. Zu den berechtigten Personen zählen alle Schülerinnen und Schüler, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besuchen. BAföG-Empfangende sowie Empfangende von Ausbildungsvergütungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.
„Rund 1.000 schulpflichtigen Kindern im Odenwaldkreis kommt die Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket in den nächsten Tagen zu. Für die Familien mit geringem Einkommen ist das eine willkommene Finanzspritze, mit der neue Hefte, Stifte und andere Schulsachen angeschafft werden können“ erklärt Beate Heckmann, Mitarbeiterin im Team Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center in Erbach.
Sie und ihre Kollegin Jennifer Kredel wissen, dass das Extrageld eine große Erleichterung für Familien ist, in denen die finanzielle Situation meist angespannt ist. Deshalb beraten sie auch immer wieder gerne zu den weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bildung und Teilhabe. So können beispielsweise Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für die Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten übernommen werden. Um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu unterstützen, können zudem Mitgliedschaften in Sportvereinen oder der Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, bezahlt werden. Hierfür ist nur ein schriftlicher Hinweis nötig, welche dieser Leistungen in Anspruch genommen werden möchte. Wer Lernförderung für sein Kind braucht, kann auch diese relativ unbürokratisch beantragen.
Zu all diesen Fördermöglichkeiten geben die Mitarbeiterinnen gerne Auskunft. Sie sind zu erreichen über E-Mail an butsgb@odenwaldkreis.de oder telefonisch unter 06062 70-1621 (Beate Heckmann) oder 06062 70-1597 (Jennifer Kredel). Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de.