Beratung schließt soziales Umfeld der Teilnehmenden ein
Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Bürgergeldes zum 1. Juli 2023 können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der sogenannten „ganzheitlichen Betreuung“ (§ 16k SGB II) im Aufbau ihrer Erwerbsfähigkeit noch stärker unterstützt werden. Das Kommunale Job-Center Odenwaldkreis nutzt seitdem dieses Förderinstrument und bietet seiner Kundschaft ein „Ganzheitliches Coaching“ an. Das Besondere daran: In der Beratung wird die gesamte Lebenssituation der Leistungsberechtigten betrachtet und, wenn gewünscht, weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen.
„Wer in unsere Beratung kommt, tut dies freiwillig. Im Coaching haben wir die Möglichkeit, ganz individuell auf Probleme einzugehen. Die Themen reichen dabei von gesundheitlichen Hemmnissen über Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zu Suchterkrankungen oder Schuldensituationen. Alles Punkte, die den Alltag in negativer Weise beeinträchtigen und Grund dafür sein können, im Arbeitsleben nicht Fuß zu fassen“, erklärt der zuständige Coach Walter Ruhmann.
Wichtig sei es ihm dabei, das soziale Umfeld der Hilfesuchenden in die Betrachtungen einzubeziehen. Denn die Erfahrung zeigt, dass Familie, Freundeskreis, Nachbarschaft sowie der Sozialraum eines Menschen großen Einfluss auf die gesundheitliche, physische und psychische Verfassung sowie auf die Motivation des Einzelnen haben können. Nicht selten werden Verhaltensweisen durch diese Faktoren bestimmt. Soll sich also an einem speziellen Sachverhalt etwas ändern, gelingt dies mitunter nur in Zusammenarbeit mehrerer Akteure.
Welche Probleme es in welcher Reihenfolge zu lösen gilt, ergibt sich aus der Analyse der aktuellen Situation der Teilnehmenden. Diese steht am Anfang des Coachings, das auf einen Zeitraum von sechs Monaten angelegt ist. Im Anschluss werden konkrete Handlungsschritte abgeleitet, die mit Unterstützung des erfahrenen Coachs umgesetzt werden. Um Veränderungen in Gang zu setzen, reichen manchmal bereits kleine Dinge. Das können Anpassungen der Tagesstruktur, die Aufklärung über Hilfsangebote und Unterstützungsleistungen oder die Vereinbarung von Terminen sein. Wer sich nicht in der Lage sieht, beispielsweise Termine bei Beratungsstellen, Ämtern oder Ärzten eigenständig wahrzunehmen, den begleitet Coach Walter Ruhmann. Können bestimmte Vorhaben nicht umgesetzt werden, weil zum Beispiel die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet ist, dann kann er auch hier durch Vermittlung helfen. Gerade, wenn es darum geht, die Kinder zeitweise betreut zu wissen, können oftmals Lösungen innerhalb der Familien oder im Freundeskreis gefunden werden. Auch deshalb ist es sinnvoll und wichtig, das soziale Umfeld der Teilnehmenden in die Beratung einzubeziehen.
Am Ende der Förderung soll den Kundinnen und Kunden der Weg bereitet sein, selbständig an der eigenen Lebenssituation zu arbeiten und persönliche Hemmnisse sukzessive abzubauen, die dem Erreichen der eigenen Ziele entgegenstehen. Im Idealfall nehmen die Teilnehmenden dafür neue Motivation, konkrete Handlungsempfehlungen sowie den Rückhalt und die Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld mit.
Wer am „Ganzheitlichen Coaching“ interessiert ist, kann hierzu seinen zuständigen Vermittlungscoach im Kommunalen Job-Center ansprechen oder Walter Ruhmann unter Telefon 06062 70-487 oder per E-Mail an w.ruhmann@odenwaldkreis.de kontaktieren.