Wahlalter bei Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt

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(Symbolfoto: Ulrike Leonea auf Pixabay)

4.991 zusätzliche Wahlberechtigte in Wiesbaden

Vom 6. bis 9. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal aufgerufen, das Europäische Parlament zu wählen. In Deutschland ist das Wahlalter bei der Europawahl von 18 auf 16 Jahre abgesenkt worden.

„Ich freue mich, dass am 9. Juni bei den Wahlen zum Europäischen Parlament das erste Mal Menschen ab 16 Jahre ihre Stimme abgeben können. Sie sind die Zukunft Europas, und es ist entscheidend, dass ihre Perspektiven und Meinungen in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen”, sagt Maral Koohestanian, Dezernentin für Smart City, Europa und Ordnung.

Der Bundestag hat das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahren bereits im November 2022 gesenkt. Das Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes tritt dieses Frühjahr zum ersten Mal in Kraft. Damit ist Deutschland das fünfte Land, indem Bürgerinnen und Bürger bereits ab Vollendung des 16 Lebensjahr ihre Stimme bei den Europawahlen abgeben können. Über 96 der 751 Sitze im Europäischen Parlament entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, dem bevölkerungsreichsten Land der EU.

In Wiesbaden können 4.991 zusätzliche Wahlberechtigte zwischen 16 und 18 Jahren ihre Stimme abgeben, davon sind 444 Wahlberechtigte sogenannte Unionsbürgerinnen und -bürger zwischen 16 und 18 Jahren. Als Unionsbürgerin beziehungsweise als Unionsbürger gilt, wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt.

Bei Europawahlen und Kommunalwahlen haben Unionsbürgerinnen und -bürger wahlweise zu ihrem aktiven und passiven Wahlrecht in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, auch das aktive und passive Wahlrecht in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Insgesamt leben in Wiesbaden 24.848 Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines europäischen Mitgliedsstaates.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)