Wann zahlt der Arbeitgeber den Umzug?

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Ein Umzug in die Rhein-Main-Metropole hat oft berufliche Gründe. Kommt die ganze Familie mit, kann sich die Wohnungssuche vor Ort allerdings schwierig gestalten. Zu wenig Neubau und vorhandene Bestandsimmobilien erfordern einen langen Atem. Mit etwas Glück und professioneller Unterstützung geht der anschließende Umzug leicht über die Bühne, in vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber sogar einen Teil der anfallenden Kosten.

Firmenwohnung oder selbst organisiert

Ob Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt oder eine andere Stadt – in Hessen werden zu wenig Wohnungen gebaut, die Mietpreise sind entsprechend sehr hoch. Hier eine bezahlbare Unterkunft zu finden, ist nicht ganz leicht. Manche Arbeitgeber, die um hochqualifizierte Fachkräfte (aus dem In- und Ausland) werben, helfen bei der Wohnungssuche oder haben sogar eigene Firmenwohnungen im Bestand. Für neue Mitarbeiter, die aus dem Ausland oder einer weit entfernten Ortschaft in Deutschland in die Rhein-Main-Metropole ziehen möchten, ist das eine wertvolle Unterstützung, da die eigenständige Suche auf dem lokalen Wohnungsmarkt meist sehr zeitaufwendig und aus der Ferne kaum zu bewältigen ist. Eine alternative Lösung ist das Wohnen auf Zeit (z. B. über Wunderflats, Airbnb), bis man eine eigene Wohnung gefunden hat.

Mit einer Fachfirma umziehen

In Eigenregie ist es in der Regel günstiger, aber auch sehr anstrengend. Übernimmt der neue Arbeitgeber einen Großteil der Umzugskosten, kann man dafür auch ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen. Hier sorgen Experten für einen stressfreien Umzug, der schnell und ohne Probleme erledigt wird. Das Umzugsteam übernimmt sogar das Einpacken der Umzugskisten und den Abbau sowie Aufbau von großen Möbeln.

Tipp: Für einen weit entfernten Umzug und wertvolles Transportgut ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen die richtige Wahl. Eine Transportversicherung sollte immer zum Angebot gehören. Für den Fall, dass unterwegs etwas zu Bruch geht, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

Mit dem Arbeitgeberzuschuss beim Umzug sparen

Ein Arbeitgeberzuschuss dient der Übernahme der Umzugskosten, was sich für einen Mitarbeiter finanziell wirklich lohnen und ein Entscheidungskriterium in der Jobsuche sein kann. Auch Unternehmen, die Mitarbeiter an einem anderen Standort einsetzen möchten, übernehmen diese Kosten oft komplett. Steuerfrei und nicht sozialabgabepflichtig sind diese Ausgaben jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Wie viel das Transportunternehmen für den Umzug einplanen muss, lässt sich leicht durch eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung oder Videobesichtigung herausfinden. Im Anschluss gibt es einen Kostenüberschlag, idealerweise mit einem Festpreis, der auch bei Überschreitung der benötigten Zeit (z. B. bei Stau) nicht überschritten wird.

Steuerfrei für den Arbeitgeber

Unter folgenden Bedingungen ist der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten steuer- und sozialabgabefrei:

  • Der Grund des Umzugs ist rein beruflicher Natur, z. B. bei einer Versetzung, einer deutlichen Verkürzung des Arbeitsweges von mindestens 1 Stunde oder für einen Umzug in eine Zweitwohnung als Dienstwohnung.
  • Der Zuschuss ist zusätzlich zum Lohn zu zahlen, eine Entgeltumwandlung ist nicht erlaubt.
  • Es sind nur bestimmte Leistungen erstattbar, z. B. Transportkosten, Kosten für Umzugshelfer, aber auch die Gebühren für eine Maklerprovision sowie anfallende Reisekosten und doppelte Miete. Viele wissen nicht, dass sogar die neue Ausstattung mit Küchengeräten (z. B. Herd) bis zu 75% bezuschusst werden kann.

Hinweis: Alternativ zum Arbeitgeberzuschuss können Mitarbeiter ihre entstandenen Umzugskosten auch in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Beides zusammen ist jedoch nicht möglich.