Gewalttaten gegen Lehrkräfte wird an hessischen Schulen konsequent nachgegangen. Wenngleich sich die Zahl der gemeldeten Vorfälle in den vergangenen Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau bewegt, ist Gewalt gegen Lehrkräfte wie auch unter Schülerinnen und Schülern äußerst ernst zu nehmen und angemessen zu behandeln. „Neben dem Schutz unserer Schülerinnen und Schüler vor verbaler und körperlicher Gewalt jeder Form ist mir auch die Fürsorge für unsere Lehrkräfte bei Gewalterfahrungen ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund haben wir jetzt einen umfangreichen Handlungsleitfaden erarbeitet. Die darin enthaltenen Interventionsschritte und Unterstützungsstrukturen sind eine gute Grundlage zur konkreten Hilfe für betroffene Lehrkräfte“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz in Wiesbaden.
Mit dem neuen Leitfaden, den bis zum Ende dieses Schulhalbjahres alle Schulen erhalten werden, bekommen Schulleitungen und Lehrkräfte einen genauen Überblick darüber, welche unterschiedlichen Handlungsoptionen im Fall einer Gewalterfahrung zur Verfügung stehen. Es werden die Melde- und Kommunikationswege für eine gezielte und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrkräften, ihrer Schulleitung und dem zuständigen Staatlichen Schulamt dargestellt sowie die schulspezifisch wichtigsten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Beratungs- und Unterstützungsangebote benannt. „Wir wollen von Lehrkräften geäußerte Verunsicherungen, Ängste und Belastungen bei unterschiedlichen Gewalterfahrungen frühzeitig begegnen und gezielte professionelle Unterstützung ermöglichen“, erklärte Lorz und nahm damit auch Bezug auf die im vorigen Jahr veröffentlichte Studie „Gewalt gegen Lehrkräfte in Hessen“ des Beamtenbundes Hessen. In einer Übersicht werden die bereits vorhandenen Maßnahmen und Angebote für die Schulen kompakt zusammengestellt, so dass die Schulleitungen gemeinsam mit den Staatlichen Schulämtern möglichst effektiv bei Vorfällen handeln und betroffene Lehrkräfte schnell unterstützen können.
Etablierte Unterstützungsmöglichkeiten
Schulleitungen sind bei Gewaltanwendungen gegenüber Lehrkräften, die an Schulen stattfinden, angehalten, diesen Fällen konsequent nachzugehen. Gemäß der Dienstordnung sind Schulleiterinnen und Schulleiter verpflichtet, bei allen wichtigen Vorkommnissen die Staatlichen Schulämter einzuschalten. Im Fall eines Straftatbestands sind die Strafverfolgungsbehörden einzubeziehen Betroffenen Lehrkräften stehen außerdem verschiedene etablierte Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese Lehrerinnen und Lehrer können beispielsweise die umfänglichen Möglichkeiten einer schulpsychologischen Beratung oder eine Betreuung durch den Medical Airport Service (Dienstleister u. a. für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie) nutzen.
Im Grundschul- und Förderschulbereich handeln Schülerinnen und Schüler bei körperlichen Kontakten oft nicht mit dem Vorsatz, andere zu verletzen. Wenn es in diesem Bereich zu körperlichen Übergriffen kommt, liegt das häufig an einer fehlenden Impulskontrolle, die sich beispielsweise in Wutausbrüchen äußert. Aufgrund der fehlenden Strafmündigkeit oder einer fraglichen Schuldfähigkeit bei diesen Schülerinnen und Schülern wird in solchen Fällen regelmäßig kein Strafantrag gestellt. Den Übergriffen wird aber unter anderem mit pädagogischen Maßnahmen oder in besonders gravierenden Fällen mit Ordnungsmaßnahmen begegnet, die nach Paragraph 82 des Hessischen Schulgesetzes den Schulen obliegen. Darüber hinaus dienen grundsätzlich alle gewaltpräventiven Maßnahmen im schulischen Kontext dazu, jegliche Form von Gewalt unter Mitmenschen zu vermeiden und in Konfliktfällen konstruktiv miteinander umzugehen. Dies entspricht auch dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der hessischen Schulen gemäß Paragraph 3 des Hessischen Schulgesetzes.
Schutzkonzept gegen Gewalt
Darüber hinaus bedarf Gewaltprävention an Schulen einer professionellen Weiterentwicklung und kontinuierlichen Anpassung. Um die Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Schulen zu stärken, werden alle hessischen Schulen zukünftig ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln. Ein solches Schutzkonzept kann selbstverständlich auch die Prävention von und Intervention bei Gewaltübergriffen gegenüber Lehrkräften einschließen. Um die Arbeit an den Schutzkonzepten zu stärken, stellt die Hessische Landesregierung seit dem Schuljahr 2023/2024 allen Schulen eine zusätzliche Stundenzuweisung für Beratungslehrkräfte zur Gewaltprävention und Schutzkonzeptentwicklung zur Verfügung.
Zudem werden Lehrkräften Fortbildungen zu Themen wie Konfliktbewältigung, Resilienz und Deeskalation oder sozialem Lernen angeboten, um sie im Umgang mit herausfordernden Situationen im schulischen Alltag zu unterstützen.
(Text: PM Hessisches Kultusministerium)
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