Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden.
Mit dem elektronischen Antragsweg erfüllt Hessen die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dabei hat Hessen sichergestellt, dass die online gestellten Anträge ohne zeitraubenden Medienbruch ins interne Bearbeitungsverfahren eingehen. So sind bereits mehr als 3.700 Anträge über den Online-Dienst Wohngeld eingegangen, die direkt im Wohngeldfachverfahren bearbeitet werden können. Der Minister dankte allen Beteiligten, insbesondere der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und Dataport für die professionelle Umsetzung.
Neben der erstmaligen Beantragung von Wohngeld sind auch die Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung des Wohngeldes online möglich. Im kommenden Jahr folgt noch das Formular zur Mitteilung von Änderungen.
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
Mag: Tiere | Backen | Lokale Geschichten