Wohngeld: Antrag auch digital möglich

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(Symbolfoto: analogicus auf Pixabay)

Wohngeld kann in Hessen jetzt auch flächendeckend elektronisch beantragt werden. Möglich macht das der Online-Dienst Wohngeld, dem sich Hessen angeschlossen hat, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte.

Der Online-Dienst Wohngeld wurde vom Land Schleswig-Holstein und seinem landeseigenen IT-Dienstleister Dataport entwickelt, Hessen nutzt diesen nach und stellt ihn allen hessischen Wohngeldbehörden zur Verfügung. Die Anbindung der Wohngeldbehörden erfolgte in mehreren Schritten.
„Es freut mich, dass wir eine weitere Verwaltungsleistung digitalisieren konnten. Das ist nicht nur ein Service für die Bürgerinnen und Bürger, sondern modernisiert auch die Bearbeitung in den Wohngeldbehörden“, so Minister Al-Wazir. „Wir sind damit Vorreiter: Denn wir haben nicht nur die Verpflichtung der digitalen Antragstellung nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt, sondern auch die direkte Bearbeitung der Online-Anträge ermöglicht.“
Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden.

Mit dem elektronischen Antragsweg erfüllt Hessen die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dabei hat Hessen sichergestellt, dass die online gestellten Anträge ohne zeitraubenden Medienbruch ins interne Bearbeitungsverfahren eingehen. So sind bereits mehr als 3.700 Anträge über den Online-Dienst Wohngeld eingegangen, die direkt im Wohngeldfachverfahren bearbeitet werden können. Der Minister dankte allen Beteiligten, insbesondere der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und Dataport für die professionelle Umsetzung.

Neben der erstmaligen Beantragung von Wohngeld sind auch die Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung des Wohngeldes online möglich. Im kommenden Jahr folgt noch das Formular zur Mitteilung von Änderungen.