Versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln

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(Symbolfoto: Alexas_Fotos auf Pixabay)

Verbraucherzentrale Hessen fordert eindeutige Kennzeichnung von geänderten Inhaltsmengen

In den Supermarktregalen werden viele Lebensmittel kleiner oder minderwertiger und damit unauffällig teurer. In der Packung stecken plötzlich weniger Kekse, dünnere Wurstscheiben oder ein Teil der Nüsse im Müsli wird durch günstigere Rosinen ersetzt. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über Praktiken wie „Shrinkflation“ oder „Skimpflation“ und gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher diese Tricks der Hersteller erkennen können.
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­Die Preissteigerung bei Lebensmitteln liegt seit Monaten deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit zu kämpfen. Noch schwieriger wird es für sie, wenn Hersteller Preiserhöhungen verschleiern: „Shrinkflation“ bezeichnet eine verringerte Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße. „Verbraucherinnen und Verbraucher bemerken diese versteckten Preissteigerungen erst beim Öffnen der Verpackung – oder gar nicht. Das ist nicht fair“, sagt Jana Broggini von der Verbraucherzentrale Hessen.

Bei „Skimpflation“ wird hingegen nicht die Menge, sondern die Qualität der Produkte reduziert. Hochwertige Zutaten werden durch minderwertigere ersetzt, um Kosten auf Herstellerseite zu senken. Beispielsweise stehen Wasser und Bindemittel in der Zutatenliste plötzlich weiter vorne, hochwertige Zutaten weiter hinten.

Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten können

Neue Verpackungen und Rebranding: Hinweise wie „New Size“ oder „Neue Größe“ können auf „Shrinkflation“ oder „Skimpflation“ hindeuten, ebenso ein neuer Produktname oder neues Verpackungsdesign.

Vergleich von Grundpreisen: Vergleichen Sie den Grundpreis von Lebensmitteln. Dieser muss grundsätzlich auf ein Kilogramm oder einen Liter bezogen sein.

Luft in der Verpackung: Bemerken Sie, dass sich die Füllmenge einer Verpackung reduziert hat, sollten Sie aufmerksam werden und nach Möglichkeit vergleichen.
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Forderungen der Verbraucherzentrale Hessen
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Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale Hessen klare rechtliche Auflagen für mehr Transparenz:

Füllmengenregelungen: Um Luftverpackungen zu vermeiden, sollten klare Vorgaben zu Füllmengen eingeführt werden.

Veränderungen im Grundpreis angeben: Hersteller und Händler sollten Veränderungen im Grundpreis deutlich kennzeichnen.

Warnhinweis bei geänderten Inhaltsmengen: Füllmengenänderungen der vergangenen sechs Monate sollten mit einem deutlichen Hinweis und in Prozentangabe gekennzeichnet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Mogelpackungen entdecken, können diese bei der bei der Verbraucherzentrale melden.
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­ ­(Text: PM verbraucherzentrale Hessen)