Verbraucherzentrale Hessen weist auf neue Möglichkeit für Riester-Sparer hin
Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für eine energetische Sanierung zu nutzen. Damit bietet sich für viele Riester-Sparer eine neue Option, ihr Geld sinnvoll einzusetzen. Die Verbraucherzentrale Hessen berät in Rahmen ihrer Altersvorsorge-Beratung über die Verwendung von Riester-Guthaben.
Viele Immobilieneigentümer wollen die Heizung sanieren oder ihre Immobilie dämmen. Kredite sind aktuell unter Umständen verhältnismäßig teuer. Da kommt die neue Möglichkeit, bereits angespartes Riester-Guthaben für diese Zwecke zu verwenden gerade richtig. Grundsätzlich können alle Riester-Gelder für eine Wärmepumpe oder eine Dachdämmung verwendet werden, es sei denn, es wird betrieblich geriestert.
„Riester kann eben mehr als nur Rente“, so Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, „und viele Versicherungen und Banken weisen auf diese Möglichkeit nicht aktiv hin.“
(Text: PM Verbraucherzentrale Hessen)
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
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