Neue Winterdienstsatzung in Offenbach

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Symbolbild Schneeschippen (Foto: Bru-nO auf Pixabay)

Auch Privatleute müssen bis 22 Uhr Schnee räumen

Die Temperaturen sinken und ein Wintereinbruch wird wahrscheinlicher. Die Stadtwerke Offenbach möchten deshalb die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Offenbacher Stadtgebiet nochmals an die Änderungen in der neuen Winterdienstsatzung erinnern, die jetzt zur Wintersaison 2023/2024 gilt. Diese wurde – wie auch in Frankfurt und Wiesbaden – an die veränderte Lebenswirklichkeit in einer Großstadt angepasst. Da hier Menschen von frühmorgens bis zum späten Abend unterwegs sind, müssen auch die Gehwege länger vom Schnee befreit und das Eis darauf abgestumpft werden. Konkret heißt das, die Winterdienstpflicht besteht nun auf einer Gehwegbreite von 1,50 Meter werktags, das heißt montags bis einschließlich samstags von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Sonn- und feiertags müssen die Gehwege gefahrlos von 9 Uhr morgens bis 20 Uhr abends begehbar sein. Von der Neuregelung sind neben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und Hausverwaltungen auch die Stadt und als dafür Verantwortliche die Stadtwerke selbst betroffen.

Frischer Schnee lässt sich gut mit dem Schneeschieber beseitigen. Festgetretener Schnee wird am besten mit einem Besen mit festen Borsten entfernt. Mit Splitt kann Eis am effizientesten abgestumpft werden. Sobald aber Eis und Schnee abgetaut sind, muss das Streugut auch wieder aufgekehrt werden.

(Text: PM Stadt Offenbach)