In einer Kindertagesstätte in Michelstadt ist im April dieses Jahres der Vorwurf der sexuellen Übergriffigkeit von den Eltern eines dreijährigen Jungen erhoben worden. Dieser richtete sich gegen eine Person aus dem Kreis der Mitarbeitenden. Michelstadts Bürgermeister Dr. Tobias Robischon hatte sofort die Ermittlungsbehörden eingeschaltet, um den Tatvorwurf aufzuklären.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt das Ermittlungsverfahren wegen „des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern“ nach § 170 Abs 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Damit ist die Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung der Beweis- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Gegen die betroffene Person ist jeder Verdacht ausgeräumt worden.
(Text: PM Stadt Michelstadt)
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