Außendienst der Leistungsabteilung des Kommunalen Job-Centers Odenwaldkreis

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Wichtiges Instrument zur Sicherstellung bedarfsgerechter Leistungsgewährung

Wenn die beiden Mitarbeiterinnen vom Außendienst der Leistungsabteilung des Kommunalen Job-Centers (KJC) bei ihrer Kundschaft vor der Tür stehen, hat das oft ganz praktische Gründe. In den meisten Fällen sind sie nämlich im Odenwaldkreis unterwegs, um Sachverhalte schnell und unbürokratisch zu klären und dadurch Entscheidungen über eine Leistungsgewährung zu beschleunigen – ganz im Interesse der Behörde und der Kundinnen und Kunden des KJC.

Bereits seit 2015 gehört der Außendienst Leistungsgewährung zum Konzept des Kommunalen Job-Centers des Odenwaldkreises und hat sich durchaus bewährt. Das spezielle Angebot trägt dazu bei, bedarfsgerechte Leistungsgewährung zu fördern und gleichzeitig Leistungsmissbrauch zu minimieren. Zwischen 2015 bis 2022 wurden im Durchschnitt jährlich 700 Hausbesuche durchgeführt und dabei rund 170 Missbrauchsfälle pro Jahr festgestellt. Auch 2023 kann mit ähnlichen Zahlen gerechnet werden. So fanden bis einschließlich Oktober schon 625 Hausbesuche statt. In den meisten Fällen ging es dabei um Prüfung der tatsächlichen Bedarfe für Erstausstattungen. Aber auch mit der Überprüfung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder welche tatsächlichen Wohnverhältnisse bestehen, wurde der Außendienst beauftragt. Dabei konnten im genannten Zeitraum bereits 151 Missbrauchsfälle aufgedeckt werden.

Welche Fälle auf der Agenda des Außendiensts der Leistungsabteilung landen, ist ganz unterschiedlich und macht die Arbeit der Mitarbeiterinnen abwechslungsreich und spannend. Das kann beispielsweise die Prüfung vor Ort sein, wenn Wohnungsausstattung beantragt wurde oder die Bedarfsprüfung zur beantragten Erstlingsausstattung, wenn die Geburt eines Kindes ansteht. Mit geschultem Auge und gezielten Fragen lassen sich Sachverhalte oftmals schnell klären. Meistens sind die Mitarbeiterinnen vom KJC, auch wenn sie in der Regel unangekündigt kommen, gern gesehen und werden freundlich empfangen. Denn der Besuch bedeutet, dass sich die Behörde kümmert und voraussichtlich bald über einen Antrag entschieden wird. Das wissen die Antragsstellenden zu schätzen.

Die beiden Mitarbeiterinnen kennen die Region und die Menschen gut. Meistens können sie bei ihren Besuchen Sachverhalte unkompliziert klären. Aber auch mit wenig kooperativen Bürgern wissen sie umzugehen. „Mit der Zeit entwickelt man ein Gespür dafür, wer wirklich hilfebedürftig ist und wer nicht ganz so ehrlich zu uns ist“, sagen sie. Ihnen gefällt, dass ihre Tätigkeit sehr abwechslungsreich ist. „Außerdem tragen wird dazu bei, dass Leistungen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“

Die beiden Kolleginnen sind ein eingespieltes Team. Ihre Außendienstroute planen sie selbständig. Im Schnitt zwischen sieben und zehn Termine stehen täglich auf ihrem Plan. Dabei decken sie den gesamten Odenwaldkreis ab. Bei welchen Leistungsbeziehenden und Antragstellenden ein Hausbesuch durchgeführt wird und um welchen Sachverhalt es hierbei geht, wird von den einzelnen Leistungssachbearbeitern und Leistungssachbearbeiterinnen beauftragt – und das keinesfalls wahllos. Es liegen immer Gründe vor, die eine persönliche Überprüfung rechtfertigen, mit dem Ziel tatsächliche Bedarfe zeitnah, unbürokratisch und persönlich festzustellen sowie Missbräuche präventiv zu verhindern – ganz im Sinne aller Parteien.