Starkregen: Tipps zum Schutz vor Rückstau

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Symbolbild Regen (Foto: Giulia Marotta auf Pixabay)

Wenn es regnet und viel Wasser gleichzeitig in die Kanalisation fließt, steigt dort der Wasserspiegel – soweit, so normal. Manchmal regnet es jedoch auch so heftig, dass die Wassermassen nicht gleich abfließen können, es kommt zum Rückstau. Durch die globalen Klimaveränderungen und damit verbundener Temperatursteigerung kann die Atmosphäre mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Dadurch werden Starkregenereignisse mit großen Wassermengen häufiger und intensiver, das spüren wir bereits jetzt. Auch in Münster kam es im vergangenen Sommer zu Problemen mit Wasser im Keller, in tief gelegenen Hauseingängen oder Tiefgaragen.

Die Kanalisationen wurden früher für ein Regenereignis bemessen, das im Mittel einmal im Jahr aufgetreten ist. Seit einigen Jahren hat sich jedoch etabliert, dass die Kanalisation in Wohngebieten für ein 2-jährliches Regenereignis bemessen wird. Vielerorts wurde die Kanalisation in Münster in den letzten Jahren nach einem vorliegenden Sanierungskonzept bereits erneuert, um einen besseren Schutz zu bieten: Etwa der Stauraumkanal in der Mozartstraße mit einem Regenrückhaltebecken unter dem Rathausplatz als Wasserspeicher, der die Wassermassen kontrolliert abgeben kann.

In diesem Jahr werden weitere Erneuerungen in der Friedrich-Ebert-Straße und „Am Mäusberg“ umgesetzt. Zukünftige Maßnahmen wie das geplante Regenrückhaltebecken unter dem Bürgerpark entlasten den südwestlichen Teil von Münster. Durch die Sanierungsmaßnahmen wurden schon manche „Hochwasser-Hotspots“ entschärft. Komplett ausgeschlossen ist ein Rückstau aber auch dadurch nicht. Zudem ist die Beseitigung von hydraulischen Engpässen ein langfristiges Projekt und kann nicht in wenigen Jahren bewältigt werden.

Haus- und Grundstückseigentümer müssen sich selbst gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation absichern, um Schäden zu vermeiden – das ist auch ganz klar in der Entwässerungssatzung geregelt. Die Verbraucherzentrale gibt hilfreiche Tipps, auf was dabei zu achten ist. Ausführliche Informationen gibt es im Internet auf www.verbraucherzentrale.de. Hier eine Kurz-Zusammenfassung der Hinweise:

Grundsätzliche Schutzvorkehrungen

Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Einläufe verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, auf welche Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Rückstauklappen schützen lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Blockierte Rückstauklappen

Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette kann dazu führen, dass Fremdkörper in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Hygieneartikel, Feuchttücher und andere feste Stoffe gehören daher auf keinen Fall in die Toilette, sondern in den Hausmüll.

Fachmännischer Einbau

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.

Regelmäßige Wartung

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an.

Richtige Versicherung

Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.

(Text: PM Verbraucherzentrale)