Volle Fahrt in die Winterpause: Das gilt es bei Saisonkennzeichen zu beachten

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Symbolfoto Saisonkennzeichen (Foto: Dorian Buck auf Unsplash)

Ob Auto, Motorrad oder Wohnmobil – wer sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzt, für den sind Saisonkennzeichen besonders praktisch. Für viele Fahrzeuge geht es dann ab Ende Oktober in die Winterpause. Der ADAC erklärt, was Fahrzeughalter dabei beachten sollten.

Saisonende in Sicht

Saisonkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile oder Autos gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab dem 1. November in die Garage, es darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz. Während dieser Zeit besteht nur eine Ruheversicherung, die den Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht einschließt.

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens beträgt mindestens zwei, höchstens jedoch elf Monate. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar. Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen, erklärt: „Wer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sein Fahrzeug länger nutzen möchte, muss bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zuteilung eines neuen Saisonkennzeichens stellen, andernfalls kann ein Bußgeld fällig werden.“
Mehr Flexibilität bietet ein reguläres Kennzeichen. Dieses kann je nach Wunsch außer Betrieb gesetzt werden. Die anteilige Kraftfahrzeugsteuer wird, tageweise umgerechnet, zurückerstattet. Ab der Stilllegung des Autos läuft die bestehende Versicherung als sogenannte Ruheversicherung in der Regel kostenlos für maximal 18 Monate weiter. Wer sein Wunschkennzeichen auch bei Wiederanmeldung behalten möchte, sollte dieses vorab reservieren, sonst wird das Kennzeichen weitergegeben.

Nachteil: Für jede An- und Abmeldung werden Gebühren fällig, der Gang zu den Behörden kostet Zeit.

Richtig überwintern

Besonders beliebt sind Saisonkennzeichen bei Motorradfahrern oder Oldtimer-Fans. Neben den erschwerten Straßenbedingungen im Winter können auch Frost, Streusalz und Schmutz den Fahrzeugen stark zusetzen. Zum Ende der Saison steht für viele daher nur noch die Fahrt ins Winterquartier an. Damit im Frühjahr keine bösen Überraschungen warten, sollte das Fahrzeug vor der Winterpause ausreichend vorbereiten werden.

Sowohl für Motorräder als auch für Old- oder Youngtimer sollten folgende Wartungs- und Pflegehinweise beachtet werden:
• Vor dem Einmotten gründlich waschen
• Kontrolle von Lack, Chrom und Bodenbelägen
• Frostschutz prüfen
• Einmal volltanken: Schützt vor Rostbildung im Inneren
• Reifendruck erhöhen oder Fahrzeug aufbocken bzw. unterbauen

Für das Winterquartier sollten Fahrzeughalter auf trockene und gut durchlüftete Stellplätze zurückgreifen. So kann die Bildung von Kondenswasser sowie Rostbildung am Fahrzeug weitgehend vermieden werden.

(Text: PM ADAC Hessen-Thüringen e.V.)