Rüsselsheim: Fahrrad-Symbole auf der Straße

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Symbolbild Fahrradstreifen (Foto: un-perfekt auf Pixabay)

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Radverkehr zu leiten, und nicht immer haben Radfahrende die Pflicht, den vorhandenen Radweg zu benutzen. Darauf weist die Stadt Rüsselsheim am Main hin. Betroffen sind unter anderem die Friedrich-Ebert-, Schreber- und Grabenstraße. Dort zeigen mittlerweile Fahrradsymbole auf der Straße, dass Radfahrende wählen können, ob sie den Radweg nutzen oder auf der Straße fahren möchten. Im Laufe des Jahres wird auch noch die Königstädter Straße entsprechend markiert.

Hintergrund ist, dass Radfahrende nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Regelfall gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Straße fahren sollen. Abhängig von der Fahrbahnbreite und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist das Radfahren im Mischverkehr jedoch nicht überall verträglich, sodass es zusätzlich an vielen Straßen Radwege gibt.

Benutzungspflicht von Radwegen nur bei bestimmten Verkehrszeichen

Eine Benutzungspflicht von Radwegen besteht nur, wenn sie durch ein rundes blaues Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 241 (getrennter Geh- und Radweg) der StVO beschildert sind. Benutzungspflichtige Radwege müssen ausreichend breit, befestigt und frei von Hindernissen sein. Zudem muss ausreichend Fläche für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

Weil dies auf den Gehwegen der Friedrich-Ebert-, Schreber-, Königstädter und Grabenstraße nicht der Fall ist, hat die Stadt dort mittlerweile die Benutzungspflicht aufgehoben. Die Markierung von Radpiktogramm-Spuren auf der Fahrbahn der Friedrich-Ebert-Straße, der Schreberstraße und der Grabenstraße trägt dazu bei, die Situationen zu verdeutlichen und ein Bewusstsein für den Radverkehr und die geltenden Verkehrsregeln zu schaffen. Eine Markierung von Piktogrammen in der Königstädter Straße soll in diesem Jahr noch folgen.

In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt Autofahrende daran, den durch die Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,50 m innerorts einzuhalten. Darauf weisen auch die fünf Banner „Mindestabstand beachten“, die die Stadt in Kooperation mit dem ADFC aufgehängt hat.

(Text: PM Stadt Rüsselsheim am Main)