Kommunale Jobcenter weiterhin für junge Menschen zuständig

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Bereits beim Tag der Kommunalen Jobcenter im September, bei dem auch Mitarbeitende des Kommunalen Job-Centers Odenwaldkreis anwesend waren, hatte man der geplanten U25-Reform die rote Karte gezeigt. Foto: Deutscher Landkreistag

Erleichterung über Umdenken der Bundesregierung – in Freude mischt sich Skepsis

Es war buchstäblich ein kollektiver Freudenschrei, der kürzlich durch die Reihen der Mitarbeitenden der Kommunalen Jobcenter ging. Schließlich hatten alle Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen gemeinsam protestiert und gebangt, ob die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Verlagerung der Zuständigkeit für die jungen Menschen unter 25 Jahren zur Bundesagentur für Arbeit noch zu kippen sein würde. Monatelang gingen Jobcenter, Ländervertreter, Verbände und Lokalpolitiker dagegen auf die Barrikaden. Alle betroffenen Akteure sind froh, dass die Politik die Kraft zum Umdenken gefunden hat.

Auch das Kommunale Job-Center (KJC) Odenwaldkreis hatte seinen Standpunkt in der Debatte deutlich gemacht und sich Protesten gegen die Pläne der Bundesregierung angeschlossen. Das Job-Center in Erbach betreut aktuell im Durchschnitt 712 Personen unter 25 Jahren. Das entspricht einem Anteil von 20,8 Prozent der dortigen erwerbsfähigen Leistungsempfänger im Bürgergeldbezug. Die Bedenken, dass diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem Wechsel zur Bundesagentur für Arbeit auf zielorientierte Unterstützungsangebote hätten verzichten müssten, war groß.

Bereits beim Tag der Kommunalen Jobcenter im September, bei dem auch Mitarbeitende des Kommunalen Job-Centers Odenwaldkreis anwesend waren, hatte man der geplanten U25-Reform die rote Karte gezeigt.
Foto: Deutscher Landkreistag

„Über viele Jahre hinweg haben wir für die Jugendlichen, die sich bei uns im Bürgergeldbezug befinden, Strukturen entwickelt, Netzwerke geknüpft und Angebote geschaffen, die sich speziell an den Bedürfnissen unserer jungen Kundschaft orientieren. Maßnahmen wurden entwickelt, die die Jugendlichen dort abholen, wo sie stehen. In ausführlichen persönlichen Kontakten haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, auf deren persönliche Probleme und Hemmnisse einzugehen, um gemeinsam mit ihnen einen soliden Grundstein für ihre weitere berufliche Entwicklung zu legen. Hierzu gehört viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung, über die die Mitarbeitenden im Kommunalen Job-Center verfügen. Mit zusätzlichen Angeboten, wie speziellen Gruppenveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Bewerber-Speed-Datings oder Beratungen im Rahmen aufsuchender Arbeit bei den Jugendlichen zu Hause wird versucht, alle jungen Erwachsenen anzusprechen. Niemand soll hier durchs Raster fallen. Mit der U25-Reform wäre dies wahrscheinlich unausweichlich gewesen“, so Torsten Beilstein, Abteilungsleiter Eingliederung im KJC Odenwaldkreis.

Doch bei aller Freude über die Abkehr von der U25-Reform gibt die Ankündigung, stattdessen die Themen Weiterbildung und berufliche Rehabilitation künftig zur BA zu verlagern, Anlass zur Skepsis. Nach wie vor wird damit der Kern des Bürgergeldgesetzes berührt, berufliche Qualifizierung als Leitlinie einer Arbeitsmarktpolitik im SGB II zu definieren, die sich an der Arbeitskräftesicherung und Entwicklung von Fachkräften ausrichtet. Die Pläne sind derzeit noch vage formuliert und lassen viele Fragen offen. Indes erfolgt zu diesem Zeitpunkt  der konstruktive Appell an das Bundesministerium für Arbeit, die Kommunikations- und Verfahrensfehler  der letzten Monate nicht zu wiederholen und auf Augenhöhe mit den Fachleuten der (Kommunalen) Jobcenter Lösungen zu erarbeiten, die sich an den zentralen Zielsetzungen der Bundesministeriums messen lassen: Bestmögliche Integration der Arbeitssuchenden, durchdachter Einsatz der Finanzmittel und eine praxistaugliche Kooperation an den relevanten Schnittstellen.

Die Jobcenter stehen bereit. Wie immer #Stark.Sozial.VorOrt.