Wiesbaden: Die U 25-Reform ist vom Tisch

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(Symbolfoto: Pixabay)

Hessische Kommunale Jobcenter zeigen sich erleichtert, doch in die Freude mischt sich Skepsis

Es sei buchstäblich ein kollektiver Freudenschrei gewesen, so das Wiesbadener Sozialdezernat, der am vergangenen Donnerstag durch die Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Kommunalen Jobcenter gegangen sei. Schließlich hätten alle Bediensteten in den letzten Wochen gemeinsam protestiert und gebangt, ob die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Verlagerung der Zuständigkeit für die jungen Menschen unter 25 Jahren zur Bundesagentur für Arbeit (BA) noch zu kippen sein würde. Monatelang gingen Jobcenter, Ländervertreter, Verbände und Lokalpolitiker dagegen auf die Barrikaden.

„Alle betroffenen Akteure sind froh, dass die Politik die Kraft zum Umdenken gefunden hat und wir sind überglücklich, dass der gemeinsame Widerstand den Schaden noch abwenden konnte, bevor er entstanden ist“, freut sich Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher, die eine gemeinsame Erklärung mit den weiteren Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der hessischen Optionslandkreise und kreisfreien Städte in Berlin eingereicht hat. Die deutliche Kritik, untermauert von überzeugender sachlicher Argumentation, habe offenbar zu einer Abkehr von den zweifelhaften Plänen geführt.

Jobcenter hervorragend aufgestellt

„Das Kommunale Jobcenter Wiesbaden sieht sich hervorragend aufgestellt, ebenso wie die Jobcenter-Landschaft insgesamt. Das Angebot ist passgenau auf die jungen Menschen abgestimmt, mit ihren regionalen Bezügen und räumlichen Bedarfslagen, die es zu beachten gilt. Hierfür wurden über Jahre gut funktionierende kommunale Netzwerkstrukturen aufgebaut. Es gilt, die Jugendlichen ‚ins Boot zu holen‘ und mit ihnen echte Perspektiven zu entwickeln, die sie von Haus aus oft nicht haben“, erläutert Becher den Kern der Beratungsarbeit der Fallmanagerinnen und Fallmanager im Bereich Jugend. In Wiesbaden wären etwa 2.000 junge Menschen unter 25 Jahren hiervon betroffen gewesen.

Doch bei aller Freude über die Abkehr von der U25-Reform gebe die Ankündigung, stattdessen die Themen Weiterbildung und berufliche Rehabilitation künftig zur BA zu verlagern, Anlass zur Skepsis. Nach wie vor werde damit der Kern des Bürgergeldgesetzes berührt, berufliche Qualifizierung als Leitlinie einer Arbeitsmarktpolitik im SGB II zu definieren, die sich an der Arbeitskräftesicherung und Entwicklung von Fachkräften ausrichtet. „Die Pläne sind derzeit noch vage formuliert und lassen viele Fragen offen“, so die Wiesbadener Sozialdezernentin.

Und weiter: „Indes erfolgt zu diesem Zeitpunkt der konstruktive Appell an das BA auf Augenhöhe mit den Fachleuten der (Kommunalen) Jobcenter Lösungen zu erarbeiten, die sich an den zentralen Zielsetzungen des Bundesministeriums messen lassen – bestmögliche Integration der Arbeitssuchenden, durchdachter Einsatz der Finanzmittel und eine praxistaugliche Kooperation an den relevanten Schnittstellen. Die Jobcenter stehen bereit. Wie immer #Stark.Sozial.VorOrt.“

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)