Nur wenige Widerspruchsverfahren im Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis

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Kompetenz und Sorgfalt der Mitarbeitenden ausschlaggebend für geringe Quote

Wer längere Zeit ohne Arbeit oder ohne ein festes Einkommen ist, das ausreicht, um die Kosten für den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu decken, kann Bürgergeld beantragen. Im Odenwaldkreis ist das Kommunale Job-Center (KJC) in Erbach hierfür zuständig. Nach einer Antragstellung wird durch die Mitarbeitenden des KJC ein entsprechender Bescheid über die Höhe der zu erwartenden Leistungen an die Antragstellenden geschickt oder es kommt zu einer Ablehnung. Nicht immer sind die Empfänger mit den Antworten einverstanden. Dann besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diese werden in der Widerspruchstelle, die Teil des Kommunalen Service-Centers im Landratsamt ist, bearbeitet.

Das Kommunale Job-Center sowie die Abteilung für Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket haben im vergangenen Jahr insgesamt 8.431 Bescheide erstellt. Auf nur 304 dieser Bescheide erfolgte ein Widerspruch. Am häufigsten wurde dabei den Entscheidungen über eine Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung, über die Gewährung sonstiger Leistungen zum Lebensunterhalt oder über die Anrechnung von Einkommen widersprochen.

Im Jahresverlauf 2022 wurden 121 Widersprüche zurückgewiesen. In 24 Fällen wurde er zurückgezogen oder hatte sich zwischenzeitlich erledigt, weil beispielsweise Unterlagen nachgereicht oder offene Sachverhalte geklärt werden konnten. Lediglich 48 Widersprüchen wurde in vollem Umfang beziehungsweise teilweise stattgegeben. In 111 Fällen steht eine Entscheidung noch aus.

Die Zahlen unterscheiden sich dabei nur geringfügig von denen aus 2021: Auf 7.681 Bescheide gingen insgesamt 258 Widersprüche ein, denen in rund 18 Prozent der Fälle voll oder teilweise stattgegeben wurde. In 47 Prozent der Widersprüche erfolgte eine Zurückweisung sowie Rücknahme. Und auch für das aktuelle Jahr zeichnet sich eine ähnliche Tendenz ab. Bei 4.669 Bescheiden im ersten Halbjahr kam es zu 127 Widersprüchen, was einer Widerspruchsquote von 2,7 Prozent entspricht.

Geht ein Widerspruchsverfahren in ein Klage- oder Berufungsverfahren über, werden Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht oder besteht ein einstweiliger Rechtsschutz, kann es bis zu einer finalen Entscheidung durchaus eine gewisse Zeit dauern. So sind zwischen 2015 und 2022 rund 530 Verfahren aufgelaufen. Im vergangenen Jahr konnten 122 davon erledigt werden. Mit sehr gutem Erfolg, denn in 68,9 Prozent der Verfahren wurde zugunsten des Odenwaldkreises entschieden, in 16,4 Prozent der Fälle bekam er teilweise Recht und nur 13,9 Prozent der Verfahren wurden verloren.

„Die geringe Anzahl an stattgegebenen Widersprüchen zeigt, dass die Mitarbeitenden im Kommunalen Job-Center sehr kompetente und sorgfältige Arbeit leisten. Auch in Phasen, in denen, wie in jüngster Vergangenheit, durch die Umstellung vom Arbeitslosengeld II auf das Bürgergeld oder den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine, eine Mehrbelastung getragen werden mussten, war auf die Arbeitsqualität und das Verantwortungsbewusstsein der Kolleginnen und Kollegen Verlass“, so Florian Steiniger, Leiter des Kommunalen Service-Centers. „Zudem bestätigen die Entscheidungen der Gerichte unseren hohen Qualitätsanspruch immer wieder. Wir setzen alles daran, diesem auch weiterhin zu entsprechen, damit unsere Kundinnen und Kunden die Leistungen erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen.“