Ordnungsamt Frankfurt schließt zehn Lebensmittelbetriebe

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Symbolbild Restaurant (Foto: RitaE auf Pixabay)

Die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes hat in der Woche von 11. bis 17. September zehn Lebensmittelbetriebe wegen eklatanter Hygienemängel sowie Schädlingsbefall amtlich geschlossen. Die betroffenen Betriebe, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, können erst dann wieder öffnen, wenn alle Mängel behoben und eine Freigabe durch das Ordnungsamt vorliegt. Amtlich geschlossen wurden sieben gastronomische Betriebe, zwei Lebensmittelmärkte und eine Bäckerei.

Unhygienische Zustände und Schadnagerbefall

In neun der zehn Betriebe mussten die Bediensteten einen Schädlingsbefall, etwa durch Ratten, Mäuse und Schaben, feststellen, der in einigen Fällen auch negative Auswirkungen auf Lebensmittel und Servierutensilien hatte. So fanden die Bediensteten angefressene Lebensmittelverpackungen und durch Nagerkot verunreinigte Teller. In acht der zehn Betriebe herrschten zudem teils gravierende unhygienische Zustände durch mangelnde Grundsauberkeit, Schimmel und schlechte Warenpflege.

Die Betriebe erwartet viel Arbeit in Sachen Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung, zudem werden Bußgeldverfahren eingeleitet und die Veröffentlichung der Betriebe im Verbraucherfenster Hessen geprüft. Die Betriebe dürfen zudem erst nach positiver Abnahme durch die Lebensmittelkontrolle wieder öffnen.

Knapp 2600 Lebensmittelkontrollen im ersten Halbjahr

Die Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes führte im ersten Halbjahr 2023 rund 2600 Lebensmittelkontrollen durch. Diese führten zu 101 Betriebsschließungen und 21 Teilschließungen. Außerdem wurden bisher 67 Frankfurter Betriebe 2023 auf der Meldeplattform des Verbraucherfensters Hessen, der sogenannten Hygieneplattform, veröffentlicht; 2022 waren es noch 55. Dieser Service für Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt, wenn nicht nur im unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist. Ebenso wenn im Rahmen von Untersuchungen Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden.

Die Kontrollfrequenz der Betriebe richtet sich nach den Lebensmitteln, die dort hergestellt, verarbeitet oder verkauft werden. Für alle Lebensmittelbetriebe wird anhand einer Risikobeurteilung festgelegt, wie häufig sie kontrolliert werden müssen. Hier spielt das Lebensmittel an sich, aber auch das Verhalten des Lebensmittelunternehmens eine wichtige Rolle. So werden beispielsweise Betriebe, die mit Fleisch oder Fisch arbeiten, engmaschiger kontrolliert als Getränkehändler, die Ware nur in geschlossenen Gebinden abgeben. Auch bekommen jene Betriebe häufiger Besuch der Lebensmittelüberwachung, die in der Vergangenheit negativ in Sachen Lebensmittelhygiene aufgefallen sind.

Lebensmittelkontrolle führt zu Strafbefehl

Auf einen besonders schweren Fall trafen die Lebensmittelkontrolleure bereits im November 2022 während einer planmäßigen Kontrolle. Hierbei wurde ein Mäuse- und Rattenbefall festgestellt. Zusätzlich lagerten im Küchenbereich des Restaurants frischer Thunfisch mit überschrittenem Verbrauchsdatum und es fanden sich verdorbene Lebensmittel wie – vermutlich – Hähnchenschenkel, Würstchen und Rindersteak. Darüber hinaus wurden Sprossen, Gurken und tiefgefrorene Lebensmittel mit Frostbrand, verschimmelte Zwiebeln und Peperoni sowie ein nicht identifizierbares, rötliches Lebensmittel mit schimmelähnlichem Belag entdeckt.

Hinzu kamen zahlreiche Reinigungs- und Dokumentationsmängel sowie fehlende Personalschulungen. Auch bei einer Nachkontrolle im Mai 2023 wurden erhebliche bauliche und hygienische Mängel festgestellt. Im Juni erging dann gegen den Restaurantbetreiber ein Strafbefehl wegen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind.

Hygieneplattform des Verbraucherfensters Hessen

Im Verbraucherfenster Hessen der Hessischen Landesregierung finden Verbraucherinnen und Verbraucher die Hygieneplattform, auf der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht nach Paragraph 40 Abs. 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht werden. Die dort gelisteten Betriebe können entweder in einer barrierearmen Listenübersicht oder über ein Kartenmodul mit Umkreissuche nachgesehen werden und sind für ein halbes Jahr dort erfasst. Ein Beschwerde-Button gibt Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, auch selbst Hinweise auf unhygienische Zustände in Betrieben der Lebensmittelverarbeitung in Hessen geben und Fotos an die Behörden übermitteln. Zusätzlich hält das Angebot Handlungsempfehlungen nach dem LFGB bereit.

(Text: PM Ordnungsamt Stadt Frankfurt)