Das Ordnungsamt hat im Bereich des Taxenhalteplatzes am Hauptbahnhof Frankfurt eine Kontrolle durchgeführt. Von 33 kontrollierten Fahrzeugen blieben nur acht beanstandungsfrei. In elf Taxis fehlte der Taxentarif, in acht die Taxenordnung. Nach Paragraf 8 der Taxenordnung der Stadt Frankfurt am Main muss der Fahrzeugführer auch den Text dieser Verordnung sowie die Verordnung über Beförderungsentgelte mitführen.
Acht Taxis hatten kein Unternehmerschild, keine Warnwesten oder eine unlesbare Ordnungsnummer. Der Fahrzeugzustand wurde bei drei Fahrzeugen bemängelt. Ebenfalls je drei Fahrzeuge wiesen Mängel bei der Eichung oder der Sauberkeit auf. Nach Paragraf 2 der Taxenordnung müssen die Fahrzeuge innen und außen stets sauber sein. Zur Aufnahme des Fahrgastgepäcks dürfen im Kofferraum außer dem Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeug, Warnweste und Ersatzrad keine Gegenstände aufbewahrt werden. Drei Fahrer konnten keinen Personenbeförderungsschein vorzeigen.
Insgesamt hat das Ordnungsamt 2023 bisher 211 Taxikontrollen durchgeführt und 91 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
(Text: PM Ordnungsamt Frankfurt)