Darmstadt: Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz

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Luisenplatz (Foto: Wissenschaftsstadt Darmstadt/Nikolaus Heiss)

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch die Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Darmstädter Luisenplatz beschlossen. Der Beschluss fußt auf einer Überprüfung, die gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschrieben ist und die gemeinsam mit der Landespolizei durchgeführt wurde. Der vor etwas mehr als zwei Jahren eingeführten Überwachung gingen ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Durchführung eines Vergabeverfahrens voraus. Seit der Einführung konnte sie dazu beitragen, Straftaten aufzuklären, darunter die Täterermittlung nach der Vergewaltigung einer Frau über das Tatfahrzeug und, nach einem versuchten Tötungsdelikt auf dem Luisenplatz, die Tat selbst sowie das Auffinden der Tatwaffe. Stadt und Polizei kommen daher in ihrer Überprüfung zu dem Ergebnis, dass der Luisenplatz weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist und damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Videoüberwachung vorliegen.

Oberbürgermeister Hanno Benz: „Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt ist ein hohes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt, auch und gerade im öffentlichen Raum. Deshalb muss, und das ist gesetzlich so vorgesehen, in regelmäßigen Abständen immer wieder abgewogen und überprüft werden, inwiefern Instrumente wie die Videoüberwachung am Luisenplatz tatsächliche Ergebnisse bei der Kriminalitätsbekämpfung liefern und die Stadt nachweislich sicherer machen. Auch ein Missbrauch muss verhindert und der Datenschutz sichergestellt werden. Dies haben wir nun nach zwei Jahren in einer detaillierten Evaluation getan und sind gemeinsam mit der Polizei zu dem Ergebnis gelangt, dass die Überwachung zu einer deutlichen Verbesserung bei der Aufklärung von Straftaten rund um den Luisenplatz geführt hat und infolgedessen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger fortgesetzt werden soll.“

Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger

Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey: „Mit der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz sind wir vor zwei Jahren den Schritt zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gegangen. In diesem Zeitraum konnten mit ihrer Hilfe zahlreiche Straftaten dokumentiert und aufgeklärt werden.

Während die Zahl der Delikte auf anderen Plätzen in Darmstadt eine ansteigende Kurve zeigt, ist die Zahl der festgestellten Straftaten auf dem Luisenplatz seit 2021 rückläufig. Es freut mich daher, dass die Überprüfung die Fortsetzung der Überwachung ergeben hat. Sie ist auf dem Luisenplatz nicht nur rechtlich weiter möglich, sondern auch aus kriminologischer Sicht aufgrund ihrer präventiven Wirkung weiterhin sinnvoll. Diese ist daher als ein wesentlicher Baustein für die Sicherheitsarchitektur der Wissenschaftsstadt Darmstadt fortzusetzen.“

Gemäß Paragraf 14 Absatz 3 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und Aufzeichnungen speichern. Paragraf 14 Absatz 3 Satz 3 HSOG legt fest, dass festinstallierte Anlagen alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen sind, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen. Anhand konkreter Fallzahlen ist daher zu überprüfen, ob der Luisenplatz weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist.

Auswertung der Überwachung

Die Landespolizei hat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu im Juni 2023 eine Auswertung zur Verfügung gestellt. Danach wurde für die Jahre 2020 bis 2022 folgende Straftatenbelastung der Straßenkriminalität für den Luisenplatz sowie für die Vergleichsörtlichkeiten „Platz der Deutschen Einheit“ und „Marktplatz“ festgestellt: Für den Luisenplatz wurden im Jahr 2020 153, im Jahr 2021 212 und im Jahr 2022 123 Delikte registriert. Für den Marktplatz im Jahr 2020 16, im Jahr 2021 22 und im Jahr 2022 27. Für den Platz der Deutschen Einheit im Jahr 2020 40, 2021 49 und 2022 76.

Bei genauerer Betrachtung der Fallzahlen für den Luisenplatz ergibt sich folgende, auch im Vergleich zu den Vorjahren ersichtliche Detaildarstellung im Hinblick auf die deliktische Verteilung der Straftaten der Straßenkriminalität: So wurden für den Luisenplatz im Jahr 2020 51 Rohheitsdelikte, 36 mal Diebstahl, 60 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, 4 mal Sachbeschädigung und 2 Sexualdelikte registriert. Für das Jahr 2021 waren es 64 Rohheitsdelikte, 42 mal Diebstahl, 100 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, 2 mal Sachbeschädigung und 4 Sexualdelikte. Für das Jahr 2022 waren es 55 Rohheitsdelikte, 49 mal Diebstahl, 14 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, 3 mal Sachbeschädigung und 2 Sexualdelikte.

Insgesamt wurden in 112 Fällen Aufzeichnungen der Videokameras durch die Stadtpolizei gesichert und an die Landespolizei für weitere Ermittlungen oder eine Strafverfolgung herausgegeben.

Die Landespolizei kommt in ihrer Stellungnahme zur Videoüberwachung zu folgendem Ergebnis: „Durch die dargestellten Fallzahlen lässt sich der Luisenplatz erneut als Kriminalitätsschwerpunkt für das Stadtgebiet Darmstadt definieren. Damit sind die Voraussetzungen des Paragrafen 14 Absatz 3 HSOG erfüllt.“

Hintergrund

Am 18. Juni 2019 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss, auf dem Luisenplatz eine präventive Videoüberwachung einzurichten. Nach Erstellung einer entsprechenden Leistungsbeschreibung und der Durchführung eines Vergabeverfahrens beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar 2020 die konkrete Auftragsvergabe. Anschließend erfolgte die bauliche Umsetzung unter Einhaltung der besonderen datenschutzrechtlichen Vorgaben inklusive der Einrichtung von getrennten Leitungswegen zum Polizeipräsidium Südhessen, dem 1. Polizeirevier und der Stadtwache der Stadtpolizei. Am 2. Juni 2021 konnte die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz schließlich in Betrieb genommen werden.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)