Abzocker-Horror im Urlaub: Einen Mietwagen im Ausland zu buchen kann mit einer dicken Rechnung enden. Doch mit den Tipps der Sicher-verreisen-Experten von www.holidayextras.de bleibt Ihnen diese Urlaubserinnerung erspart. Wir zeigen, bei welchen Passagen im Mietvertrag man hellhörig werden sollte. Und wie man einen Mietwagen so abnimmt, damit einem Schäden am Wagen im Nachhinein nicht untergejubelt werden können.
Ein Mietvertrag umfasst gut und gerne mehrere Seiten enggedruckten Text, gerne auch auf Englisch oder in der Sprache des Urlaubslandes – eher selten dagegen auf Deutsch. Das Dokument im Beipackzettel-Style einfach nicht durchlesen? Ein Fehler, der Sie teuer zu stehen kommen kann.
Denn was viele nicht wissen: Oft besiegelt man schon mit der Unterschrift des Mietvertrags das Aufkommen zusätzlicher Kosten. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie auf folgende Aspekte ein besonders großes Augenmerk legen:
Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung prüfen
Grundsätzlich gilt: Mit einer Vollkaskoversicherung ist man besser abgesichert als mit einer Kfz-Haftpflicht. Denn anders als die “einfache” Haftpflichtversicherung kommt die Vollkasko auch für Schäden am eigenen Mietwagen bei einem selbstverschuldeten Unfall auf. Wie viel diese übernimmt, hängt dabei von der Höhe der Selbstbeteiligung ab.
Grenzen der Vollkaskoversicherung
Beachten Sie unbedingt, dass sich der Schutzschirm dieser Versicherung in der Regel nur über den im Vertrag genannten Fahrer spannt. Dasselbe gilt bei den Leistungen: Nur was aufgeführt ist, wird auch versichert! Gleichzeitig wird der Schutzradius häufig in den Mietbedingungen geografisch eingegrenzt. Verlässt man ein Land, lässt man die Vollkasko ebenfalls oft hinter sich.
Wer sich dennoch für eine Haftpflichtversicherung entscheidet, muss für selbst verursachte Schäden am Mietwagen auch selbst aufkommen. Die Haftpflicht übernimmt nämlich ausschließlich diejenigen Kosten, die Sie bei anderen verursachen. Allerdings auch hier nur bis zur festgelegten Deckungssumme. Und die kann gerade im globalen vergleich schon mal erschreckend gering ausfallen.
Sie werden es ahnen: Genau hier liegt der Knackpunt! Denn die vertraglich festgelegte Deckungssumme richtet sich meist nach den Minimalvorschriften des jeweiligen Urlaubslandes. In vielen Fällen fällt diese so niedrig aus, dass sie einen größeren Schaden kaum finanziell auffangen kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte daher die Deckungssumme auf deutschem Niveau liegen:
• Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
• Sachschäden: 1,22 Millionen Euro
• Vermögensschäden: 50.000 Euro
Extra-Schutz dazubuchen
Sie haben bereits einen Mietvertrag nebst Versicherung abgeschlossen und stellen nun fest, dass der vertragliche Schutz tatsächlich zu niedrig ist? Mit einer sogenannten Mallorca-Police vom Versicherer Ihres Vertrauens können Sie diesen innerhalb Europa aufstocken. Bevor Sie diesen buchen, sollten Sie jedoch noch einmal die Bedingungen Ihrer Kreditkarte oder Ihre eigene Kfz-Versicherung konsultieren. Mit etwas Glück findet sich nämlich dort im Kleingedruckten genau dieser Versicherungsschutz als kostenloses Add-on.
Übrigens: Befinden Sie sich nicht im EU-Ausland, stellt die sogenannte “Traveller-Police” das Pendant zum Mallorcaschutz dar. Besonders in den USA mit rekordverdächtig tiefen Deckungssummen mehr als nur eine Überlegung wert!
Tankregelungen: Bitte nichts außer „Voll-Voll“
Das Auto voll abholen und nach dem Urlaub wieder leer zurückbringen. Vor allem in südlichen Breitengraden eine normale Vertragsbedingung, für Mietwagen-Fahrer aber meist ein fettes Verlustgeschäft. Den frisch gefüllten Tank lassen sich Vermieter nämlich oft gerne teuer bezahlen. Und mal ehrlich: Eine Punktlandung mit leerem Tank bei der Rückgabe des Wagens ist kaum möglich. Die restliche Tankfüllung muss man dann wohl oder übel dem Vermieter schenken.
Andere Optionen – ähnlich nachteilig
Auch Vertragsklauseln wie „Leer-Leer“ oder „gleiche Tankfüllung“ sollten Sie nicht akzeptieren, da in den meisten Fällen auch nur der Vermieter davon profitiert. Am besten ist daher immer eine Vereinbarung, bei der Sie einen vollgetankten Wagen abholen – und diesen ebenso vollgetankt wieder abgeben.
Zusatzgebühren: Kleine Schriftgröße – große Kosten
Vorsicht bei etwaigen Zusatzkosten: Vor allem folgende Leistungen werden in manchen Fällen übermäßig hoch in Rechnung gestellt:
• Zusatzfahrer
• Junge Fahrer unter 25 Jahren
• Fahrer, die noch nicht lange einen Führerschein besitzen
• Hotelbringservice
• Zubehör wie Navis oder Kindersitze
Genau mit diesen Kosten machen Autovermieter im Ausland in der Regel so richtig Geld. Bestückt man ein Auto mit Navi sowie Kindersitz und lässt einen weiteren Fahrer eintragen, kann man für den Mietwagen schnell mehr als das Doppelte hinlegen.
Vorsicht vor “Einweggebühren”!
Das hat nichts mit einem Pfandsystem zu tun. Hier geben Sie etwas ab – und statt Geld zu bekommen, müssen Sie ordentlich blechen. Hinter dem Begriff verstecken sich nämlich meist die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs. Also diejenigen gebühren, die anfallen, wenn man das Auto anicht wieder am Abholort zurückgibt.
Werden dafür in Deutschland im Schnitt nur rund 30 Euro berechnet, sind es in Spanien oder Italien oft 200 Euro oder mehr!
Zu viel zu beachten? Einfach vorab buchen!
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Mietwagen bereits vor Ihrer Reise über www.holidayextras.de buchen. Besonders in der Hauptreisezeit haben Sie nur dann die Garantie, wirklich einen Mietwagen zu ergattern. Buchen Sie einfach jetzt schon von der Couch aus Ihren Wunsch-Wagen – und zwar transparent und ohne versteckte Kostenfallen.
Zusatzschutz am Schalter: Meist eher Geldmacherei!
Die Falle in die viele tappen: Kurz vor Abfahrt eine Zusatzversicherung am Schalter abschließen. Vor allem in Urlaubsregionen kommt es regelmäßig vor, dass Mieter beim Abholen des Wagens dazu gedrängt werden. Der Grund: Die Vermietungen vor Ort kooperieren mit lokalen Versicherungen und bessern ihr Gehalt mit saftigen Provisionen auf.
Unser Tipp: Checken Sie einfach nochmal Ihre Buchung. Sind Sie sich sicher, dass Sie bereits eine angemessene Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, lehnen Sie das Angebot freundlich aber bestimmt ab.
Abholung und Rückgabe: Protokollieren nach deutscher Art!
Hier zahlt sich unsere landestypische Kleinlichkeit aus. Denn mit dem „Kratzertrick“ versuchen eher “windige” Anbieter von Mietwagen im Ausland gerne einmal ihre Zahlen aufzubessern. Alte Dellen und Macken sollen plötzlich bei der Rückgabe des Autos von Ihnen stammen.
Mit Argumenten kommt man dann nicht mehr weiter, Beweise müssen her. Deswegen sollten Sie schon bei der Abholung dieser einfachen Übergabe-Checkliste folgen:
• Sind alle vorhanden Schäden schriftlich vermerkt?
• Stellen Sie weitere Beschädigungen fest, lassen Sie diese im Übergabeprotokoll vor Ihrer Unterschrift vermerken. Nennenswert sind dabei alle Macken, die größer als eine Zweieurostück sind.
• Dokumentieren Sie den Zustand des Autos mit einem Rundherum-Handyvideo und Fotos. Und das unbedingt bevor Sie einsteigen und in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Autovermietung.
Erst danach sollten Sie das Übergabeprotokoll unterschreiben. Lassen Sie sich dabei jedoch keinesfalls hetzen. Denn auch das Übergabedokument kann gelegentlich mit Preisfallen für Kunden gespickt sein. Vergleichen Sie dieses unbedingt mit dem Mietvertrag. Und wenn Ihnen etwas spanisch vorkommt: Nicht unterschreiben, sondern Inhalte anpassen lassen!
Vermittlungsportale machen den Unterschied
Buchen Sie einen Mietwagen über Vermittlungsportale müssen Sie sich vor Ort keine Sorgen machen. Vorausgesetzt Sie prüfen diese auf Ihr Portfolio. Nutzen Sie am besten nur Portale die mit etablierten Autovermietungen zusammenarbeiten und deren Qualität regelmäßig überprüfen.
(Text: PM Holiday Extras)
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
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