Beratungsintensität hat zugenommen
Der Pflegestützpunkt Odenwaldkreis hat in seinem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2022 seine Leistungen und die aktuellen Entwicklungen zusammengefasst. Neben einer deutlichen (Wieder-) Zunahme der Beratungszahlen zeigt sich darin auch eine gestiegene Beratungsintensität. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich im Falle einer akuten oder drohenden Pflegebedürftigkeit die Frage, wer zu Versorgungs- und Hilfsangeboten, Antragstellungen oder möglichen Sozialleistungen kompetent Auskunft geben kann – im Odenwaldkreis ist der Pflegestützpunkt in Erbach eine Anlaufstation. Dort fanden nach einem Rückgang der Anfragen im Jahr 2021 wieder deutlich mehr Beratungen statt: So stieg die Gesamtkontaktanzahl von 876 auf 1.064 und liegt damit leicht über dem Wert von 1.044 Kontakten in 2021. Ein Großteil der Beratungstätigkeit entfiel auf die insgesamt 757 Kurzberatungen. Auch bei den Erstkontakten gab es in 2022 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 356 auf 772 Kontakte.
Hauptthemen in der Beratung
Die Themen, mit denen Hilfesuchende auf den Pflegestützpunkt zukommen, haben sich in den letzten Jahren grundsätzlich kaum verändert: Am häufigsten werden Fragen zur Antragsstellung im Allgemeinen, zur Begutachtung der zu Pflegenden und der Einstufung in einen Pflegegrad gestellt. Hinzu kamen jedoch verstärkt Nachfragen zu Leistungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ergeben. Vor allem der Entlastungsbetrag, den Pflegebedürftige seit 2017 beantragen können, ist immer wieder Schwerpunkt in den Beratungen. Auch mit Fragen zur stationären Pflegesituation im Odenwaldkreis werden die Mitarbeitenden nach der Corona-Pandemie wieder häufiger konfrontiert. 2022 wurden 168 Beratungen zur teilstationären Versorgung durchgeführt. Von den Personen, die dabei beraten wurden, waren 106 konkret auf der Suche nach einem Pflegeplatz.
Natürlich stellt sich Betroffenen auch immer wieder die Frage nach der Finanzierung der Pflege und zu Leistungen, die im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) übernommen werden können. Hierzu wurden im vergangenen Jahr 117 Beratungen durchgeführt.
Ausblick
Es wird erwartet, dass etwa aufgrund steigender Energie- und Lebenshaltungskosten die Anfragen im Bereich Hilfe zur Pflege (SGB XII) weiter zunehmen werden. Auch der Wegfall der Unterhaltsüberprüfungen durch das Angehörigenentlastungsgesetz könnte für einen höheren Zulauf bei der Antragstellung sorgen. Zudem bietet eine Lockerung der hessischen Verordnung bei der Zulassung von Alltagshilfen nach §45a SGB XI neue Möglichkeiten der Versorgung von Pflegedürftigen. Nach der Reduzierung bürokratischer Hürden, können nun Personen, die auf unterschiedliche Art und Weise im Alltag unterstützend tätig sind, leichter als Alltagshilfen anerkannt werden. Die Kosten der Leistungen der Alltagshilfen könnten dann unter anderem durch den Entlastungsbetrag gedeckt werden. Eine Zunahme der Beratungen und Antragstellung zu diesem Thema könnte auch hier folgen. Der Bedarf an niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sei laut des Jahresberichts jedenfalls steigend.
Auch in den kommenden Jahren will der Pflegestützpunkt Odenwaldkreis seine Beratungs- und Netzwerktätigkeit daher weiter stärken. Die regelmäßige Teilnahme an öffentlichen, regionalen Veranstaltungen sowie das Angebot von Beratungen in den Gemeinden vor Ort sollen die Bekanntheit und Akzeptanz des Pflegestützpunkts erhöhen. Dabei sollen gezielt Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen werden, die das Beratungsangebot aktuell leider nur sehr selten in Anspruch nehmen.
Wer mit den Mitarbeitenden des Pflegestützpunkts in Kontakt treten möchte, erreicht diese telefonisch Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr und Freitag zwischen 08.00 und 13.00 Uhr. In diesen Zeiten ist neben der Terminvereinbarung für persönliche Gespräche oder Hausbesuche auch eine telefonische Beratung möglich.
Hintergrund
Basierend auf einer Allgemeinverfügung des hessischen Sozialministeriums zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Hessen, nahm der Pflegestützpunkt Odenwaldkreis am 1. August 2016 seine Arbeit auf. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 1. Juli 2008 geschaffen. Die Trägerschaft von Pflegestützpunkten obliegt den Kranken- und Pflegekassen sowie den jeweils zuständigen Trägern der Altenhilfe und Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII – Sozialhilfe).
Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde ein genereller Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im §7a verankert. Danach haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten. Für die Pflegeberatung nach §7a ist beim Pflegestützpunkt Odenwaldkreis eine Mitarbeiterin der DAK Gesundheit zuständig.
Darüber hinaus übernehmen drei weitere Mitarbeitende der Kreisverwaltung beratende Tätigkeiten. Sie informieren beispielsweise über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch sowie über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstiger Hilfsangebote. Außerdem koordinieren sie die wohnortnahe Versorgung und Betreuung von gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.