Zahlung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erfolgt im August
Wer schulpflichtige Kinder hat, kennt das Problem: Vor dem Start ins neue Schuljahr muss neues Schulmaterial angeschafft werden. Für Hefte, Umschläge, Stifte oder passende Sportkleidung kommt dabei schnell eine größere Summe zusammen. Das sind zusätzliche Kosten, die gerade bei Familien mit geringem Einkommen ins Gewicht fallen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden hierfür im August 116 Euro je Schülerin und Schüler an berechtigte Haushalte ausgezahlt, für viele Familien bedeutet dies eine große finanzielle Erleichterung.
Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, finden deshalb pünktlich vor dem Beginn des neuen Schuljahres mehr Geld auf ihrem Konto. Die Zahlung erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden. Alle nötigen Daten sind bereits in den entsprechenden Anträgen der jeweiligen Behörden hinterlegt.
Doch nicht nur finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Schulbedarf fällt unter die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets: Auch Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten können gezahlt werden. Gerade Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder neu eingeschult werden, sollten sich über die Fördermöglichkeiten informieren. Informationen und Anträge sind zum Beispiel auf der Webseite des Odenwaldkreises zu finden: www.odenwaldkreis.de/de/dienstleistungen/arbeit-und-soziale-sicherung/bildung-und-teilhabe.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Leistungen für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, in Anspruch zu nehmen. So soll auch Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen die Chance gegeben werden, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Fragen zum Thema Bildung und Teilhabe können per E-Mail (butsgb@odenwaldkreis.de) an das Kommunale Service-Center gesendet werden. Telefonisch geben Beate Heckmann (Tel.: 06062 70-1621) und Jennifer Kredel (Tel.: 06062 70-1597) gerne Auskunft. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen an die E-Mail-Adresse butwohngeld@odenwaldkreis.de.