Bereits Ende Juni konnte eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen ein “ungewöhnliches” Auto auf der A 5 bei Weiterstadt feststellen, das wie aus der Filmreihe “Fast & Furious” aussah und und wegen der in den Scheiben verklebten roten Händlerkennzeichen die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter erregte.
Bei dem Nissan handelte es sich um ein Importfahrzeug aus Japan und die nachfolgenden Ermittlungen gestalteten sich schwierig und aufwendig. Im Endeffekt konnten im Rahmen der durchgeführten Begutachtung insgesamt 48 Mängel festgestellt werden, wovon 46 Mängel als erheblich eingestuft wurden. Neben vielen technischen Mängeln bleibt hervorzuheben, dass der Motor, der serienmäßig über 205 PS verfügt, mittels diverser unzulässiger Tuning-Maßnahmen unzulässig modifiziert wurde, so dass eine mögliche erreichbare Leistung jenseits der 400 PS liegen dürfte. Erstaunlicherweise blieben die Geräuschwerte des Boliden, trotz unzulässiger Auspuffanlage, im erlaubten Rahmen.
Der Nissan wurde als verkehrsunsicher eingestuft und die roten Kennzeichen in Absprache mit der Zulassungsbehörde an den Halter übersandt. Den jungen Fahrer aus Nordrhein-Westfalen erwartet ein Bußgeldverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenverkehr. Ob der Inhaber der roten Kennzeichen sich strafrechtlich zu verantworten hat, wird durch die zuständige Zulassungsbehörde geprüft.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verwendung von roten Kennzeichen nur für zweckgebundene Fahrten (z. B. Überführungen und Probefahrten) erlaubt ist. Auch wenn die vorliegende Fahrt formell im Rahmen der Regularien war, sind die Nutzer von roten Kennzeichen verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und alle sich daraus ergebenden Folgen. In diesem Fall hätte die Fahrt mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug mit roten Kennzeichen so keinesfalls stattfinden dürfen.
(Text: PM PP Südhessen)