Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bietet wie in den Vorjahren eine kostenfreie Schulung für Offenbacher Vereine zum Thema „Lebensmittelhygiene auf Festen“ an. Die Schulung findet statt am Donnerstag, 27. April, von 18 bis 20.30 Uhr in der Rudolf-Koch-Schule, Schlossstraße 50 in Offenbach.
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt kann an diesem Abend auch eine aktuelle und gültige Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes erworben werden. Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz kostet zweckgebunden für Feste in der Stadt Offenbach 14 Euro für ein Jahr oder nicht zweckgebunden 29 Euro mit Nachbelehrungen alle zwei Jahre. Die Bescheinigung ist gegen Vorlage eines Personalausweises und Barzahlung vor Ort erhältlich.
Monika Grimm, Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, informiert in der Schulung über grundlegende lebensmittelhygienische Anforderungen bei Festen und Veranstaltungen. Um eine lebendige Festkultur zu fördern, möchte das Amt die teilnehmenden Vereine unterstützen, ein geeignetes Speise- und Getränkeangebot sicher anzubieten, erforderliche Kontrollen angemessen und planvoll durchzuführen und ihre ehrenamtlichen Helfer zu wichtigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen anzuleiten. Der Veranstalter haftet, unabhängig von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, zivil- und strafrechtlich für Gesundheitsfolgen bei Gästen durch nicht sichere Lebensmittel.
Freiwillige, regelmäßige und empfehlenswerte Weiterbildung
„Was für gewerbliche Lebensmittelunternehmer eine gesetzliche Pflicht ist, sollte für Vereinsmitglieder, die immer wieder frische Lebensmittel auf Festen bearbeiten, eine freiwillige, regelmäßige und empfehlenswerte Weiterbildung sein“, sagt Grimm. Die Schulung diene der sicheren Vermeidung von Gefahren und Risiken für die Gäste und damit dem Schutz vor Lebensmittelinfektionen. Lebensmittel, die eine potentielle bakterielle Gefahr darstellen, unter anderem Vermehrung von Salmonellen, sind zum Beispiel Fleisch, Fisch und deren Erzeugnisse, Zubereitungen mit Milch und Eiern (zum Beispiel Backwaren), Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, sowie Eis.
Schulungsinhalte sind unter anderem lebensmittelrechtliche Grundlagen, baulich-räumliche Anforderungen an den Stand, Bestimmungen zu Lebensmittelhygiene, Personalhygiene, Eigenkontrollen auf Festen, Gefahren und Risiken, wie Temperaturüberschreitung (Bakterienvermehrung), Mängel bei Produktions- und Personalhygiene am Feststand, Vermeidung von potentiellen Gefahren (Kühlung), Verwendung von Wasser mit Trinkwasserqualität (Trinkwasserschläuche) sowie ausreichende Spül- und Handwaschmöglichkeit.
„Alle an den Ständen tätigen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen über die Tätigkeitsverbote bei Krankheiten nach Paragraf 42 des Infektionsschutzgesetztes unterrichtet sein“, erläutert die Amtsleiterin. Eine Person des Vereins müsse eine sogenannte Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt haben, alle ehrenamtlichen Helfer belehren und dies auch dokumentieren. Die Liste der unterrichteten Personen müsse auf Verlangen bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Anmeldungen sind bis Freitag, 21. April, möglich. Für Rückfragen zur Lebensmittelhygiene-Schulung und für Anmeldungen (mit Name des Vereins und der beteiligten Personen mit Geburtsdatum) können sich Vereine per E-Mail unter veterinaeramt@offenbach.de oder telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-4910 an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach wenden.
Die Anmeldung kann auch über https://www.offenbach.de/lebensmittelhygiene erfolgen.
(Text: PM Stadt Offenbach)